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"Höhere Algorithmik"
Die Anerkennung anderer Theorie- Veranstaltungen ist von der Zustimmung der Professoren aus der Theoretischen Informatik abhängig |
anstelle von „Entwurf und
Analyse von Algorithmen“
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„Datenbanksysteme“ oder
„Betriebssysteme“ oder „Übersetzerbau“
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anstelle von „Softwaretechnik“
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„Telematik“
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anstelle von
„Rechnerarchitektur“
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F:
Es ist doch so, dass man für diese Prüfung eine Vorlesung von 4 SWS braucht. Ich habe im SoSe die Vorlesung
XML-Technologien besucht die aus 2 SWS Vorlesung + 2 SWS Übung bestand. Somit würde
diese Veranstaltung doch die 4 SWS abdecken, nicht wahr?
A:
Die Vertiefungsprüfung bezieht sich auf 4 SWS Vorlesungsstoff, d.h. zwei 2- stündige Vorlesungen oder
eine 4-stündige. Die Übungsstunden bleiben dabei unberücksichtigt. Der Stoff wird ja in der Vorlesung
vermittelt.
F:
Was muß man bei der Erbringung des Mathe-Hauptstudiumsscheins im Dipl-Inf. Studiengang beachten? Gibt
es irgendwelche Anforderungen wie diese Veranstaltung auszusehen hat?
A:
Es sollte sich um eine Veranstaltung des Mathe-Hauptstudiums handeln. Jedoch sind auch fortgeschrittene
Veranstaltungen des Grundstudiums möglich (mindestens aus dem dritten oder höheren Semester),
wie Statistik, numerische Mathematik o.ä. Die Veranstaltung muss im Vorlesungsangebot der Mathematik
enthalten sein, sonst kann sie nicht anerkannt werden.
F:
Welche Scheine sind für die MafI und GTI Zwischenprüfungen notwendig?
A:
Voraussetzung für die MafI-Prüfung sind 2 der 3 MafI-Scheine. Geprüft wird MafI 2 und 3.
Voraussetzung für die GTI-Prüfung ist der GTI-Schein. Geprüft wird MafI 1 und GTI.
Insgesamt wird also alles geprüft, also auch der MafI-Stoff für den man keinen Schein hat.
F:
Ich studiere Informatik mit dem Zielabschluss Diplom mit dem Nebenfach BWL. Ich bin schon im Hauptstudium. Laut meinem Studienplan sollte ich eine Veranstaltung aus der Mathe-Hauptstudim im Umfang vom 6 SWS ablegen. Ich habe von meinen Kommilitonen gehört, dass dazu schon solche Veranstaltulgen gehören, die ab 3. Semester im Mathematik-Angebot stehen. Ich möchte im kommenden WS03/04 die Veranstaltung 19050 "Stochastik I" dann als eine solche Nebenveranstaltung hören, die im 3. Semester steht. Wird sie dann als meine Mathe-Nebenfach im Hauptstudium anerkannt?
A:
Ja, die Vorlesungen "Stochastik I" oder "Numerik I" werden sogar als Mathematikveranstaltung
im Rahmen des Hauptstudiums des Diplomstudiengangs Informatik empfohlen (§ 18 der StO). Grundsätzlich
gilt,
dass alle Veranstaltungen der Mathematik (im Umfang von 6 SWS), die im Mathematikteil des KVV "ab
3. Semester" angekündigt werden, dafür wählbar sind.
Früher war es so, dass die Mathematikstudenten all diese Veranstaltungen auch im Rahmen ihres Hauptstudiums besuchen konnten und daher kommt der Begriff "Mathematikveranstaltung des Hauptstudiums" in den Ordungen des Diplomstudiengangs Informatik. Inzwischen hat sich die Prüfungsordnung der Mathematik jedoch verändert, so dass die Studierenden der Mathematik die beiden Vorlesungen "Stochastik I" und "Numerik I" bereits in ihrem Grundstudium besuchen müssen. Trotzdem bleiben natürlich auch diese beiden Veranstaltungen für die Informatikstudenten wählbar.
F:
Wieviele SWS muss man mindestens im Vertiefungsgebiet und im Nebenfach Mathematik waehrend des
Hauptstudiums erbringen?
A:
Verbindlich ist, was in der Diplom-Studienordnung und der Diplom-Prüfungsordnung steht. Das heisst 14
SWS im "Vertiefungsgebiet" (Informatik-Studienschwerpunkt), 6 SWS in Mathematik.
Für das Nebenfach werden von der Studienordnung Informatik ( mindestens 30 SWS in der Summe aus Grund- und Hauptstudium verlangt. Je nach Nebenfach können vom zuständigen Fachbereich auch mehr verlangt werden. Die 30 SWS werden häufig auf 12 SWS Grundstudium und 18 SWS Hauptstudium verteilt. Das kann jedoch in verschiedenen Fächern auch anders sein. In der Regel sollen jedoch mindestens 12 SWS auf das Grundstudium fallen, mindestens 14 auf das Hauptstudium.
F:
Welche Regelungen existieren zu den verschiedenen Nebenfächern im Diplomstudiengang?
A:
Die Nebenfächer sind in §15 der
Prüfungsordnung
und §4 der
Studienordnung
geregelt. Es gibt einige weitere explizite Regelungen bei
http://www.inf.fu-
berlin.de/studium/diplom/index.html#nebenfach
F:
Wo melde ich eine Prüfung in einem Nebenfach an?
A:
Beim Prüfungsamt Informatik. Vor dort aus wird die Akte an den jeweils anderen Fachbereich geschickt.
Die Zulassung zur Nebenfachprüfung erhalten Sie ausschließlich beim Prüfungsamt Informatik, da Ihre
Prüfungsakte immer beim Hauptfach geführt wird.
F:
Ich studiere Informatik im Hauptstudium und muss bald mein Nebenfach auswählen.Ich wollte fragen, ob
man Bioinformatik als Nebenfach nehmen kann.
A:
Ja, das geht. Näheres steht im
FAQ der Bioinformatik
im Web.
F:
Wie sieht das das Veranstaltungsverzeichnis für Bioinformatik als Nebenfach aus?
A:
Als Informatiker müssen Sie
hören
F:
Ich studiere Informatik mit dem Studienziel Diplom und entschied mich für das Nebenfach Rechtswissenschaften.
1) Welche Scheine der Rechtswissenschaft muss ich zur Zulassung zur Vordiplomsprüfung mindestens vorlegen?
2) Muss ich eine separate Zwischenprüfung in den Rechtwissenschaften ablegen?
A:
In
http://www.cms.fu-
berlin.de/FB09/3Verwaltung/pruefungsb/Dokumente/Vorschriften/diplomfaecher/Informatik.html
sind die vereinbarten Regelungen für das Nebenfachstudium Rechtswissenschaft dokumentiert.
Nur in durch diese Regelungen nicht abgedeckten Fällen gilt vorerst die bisherige Regelung:
Der FB Rechtswissenschaften hat seine Ausbildung bereits weitgehend modularisiert und sieht auch für die Magister-Studenten mit Nebenfach Teilgebiete des Rechts k e i n e mündichen Prüfungen mehr vor. Diese Studenten müssen im GS 24 SWS in zwei von drei möglichen Gebieten studieren und je zwei, d.h. insgesamt vier benotete LN erbringen.
Informatik-Studierende mit Nebenfach Rechtswissenschaften sollen stattdessen 12 SWS in einem der genannten Gebiete (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht) studieren und zwei benotete LN daraus vorlegen (bestandene Abschlussklausuren aus den Grundkursen I - III des gewählten Rechtsgebietes).
F:
Nach welcher Ordnung und von wem werden die Prüfungen im Nebenfach Psychologie durchgeführt?
A:
Der Fachbereich Psychologie hat die - nicht ganz einfache - Lage in einem Schreiben erläutert:
"Viele Diplomprüfungsordnungen der FUB sehen vor, dass ein oder zwei andere Fächer als Nebenfächer
bzw. Wahlpflichtfächer zu studieren sind. In den DPOen wird zwar immer die Quantität festgelegt, aber
keine Inhalte – und es wird den gewählten Fächern bzw. deren Lehrenden/Prüfenden ein Mitspracherecht
eingeräumt bzw. angefordert.
Nur mit dem DPA Soziologie und dem DPO BWL sind von Seiten des Wissenschaftsbereichs Psychologie Vereinbarungen getroffen worden. Für alle anderen Fächer gilt nur deren DPO.
Wir bitten die Prüfungsbüros und die StudienberaterInnen dringend, dies den Studierenden mitzuteilen, um die Studierenden und die Studienberatung „Psychologie für Nebenfächler“ nicht unnötig zu belasten.
Der Wissenschaftsbereich Psychologie rät allen Diplomprüfungsfächern bzw. deren Studienberatern dringend, die Studierenden, die Psychologie als Nebenfach oder Wahlpflichtfach wählen, darauf hinzuweisen, dass sie selbst einen Prüfer „gewinnen“ müssen. Eine aktuelle Liste der Prüfer ist jeweils im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs (auch unter http://www.erwiss.fu-berlin.de abrufbar) abgedruckt. Da prüfungsverpflichtet jedoch nur die hauptamtlich beschäftigten Hochschullehrer/innen sind, sollte jeder Studierende rechtzeitig Kontakt zu dem avisierten Prüfer aufnehmen und nachfragen, ob dieser zum Prüfungszeitpunkt zur Verfügung steht bzw. zur Abnahme der Prüfung bereit ist."
Für zusätzliche Fragen wenden Sie sich bitte an an Frau Ulmann, Silberlaube JK 26/221b, Mo 11- 12, ulmann@zedat.fu-berlin.de. Die obige URL der Prüferlisten enthält leider nicht alle Prüfer, die Nebenfächler prüfen können. Eine vollständigere Liste bekommt man bei Frau Ulmann und kann auch per e-mail angefordert werden. Sie ist weiterhin vor dem Raum Silberlaube JK 26/221b ausgehängt bzw. auch zum Mitnehmen in einer Tasche ebendort.
F:
Welche Regelung zum Nebenfach Politikwissenschaft existieren?
A:
Der Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften verlangt für das Nebenfach Politikwissenschaft im Rahmen
anderer Studiengänge 16 SWS Studium, 2 Proseminarscheine und einen Hauptseminarschein. Es
findet eine Abschlussprüfung nach der PO für das Hauptfach statt.
Im Diplomstudiengang Informatik kann auf Basis dieser Regelung das Nebenfach Politikwissenschaft wie folgt studiert werden:
Im Grundstudium: 12 SWS, darunter 2 Proseminarscheine, davon einer benotet als Ersatz für die Fachprüfung im Vordiplom.
Im Hauptstudium: 18 SWS, darunter ein Hauptseminarschein; 30 Minuten mündliche Prüfung.
F:
Was sind die Studienanforderungen im Nebenfach Biologie für Studierende der Informatik?
A:
Das Institut für Biologie hat mit Beschluss vom 18.5.2004 folgende Leistungsnachweise für das Nebenfach
Biologie im Diplomstudiengang / Bachelorstudiengang Informatik festgelegt (Modifizierung eines
Fachbereichsratsbeschlusses vom 27.10.1993):
Praktikaplätze können vom Institut für Biologie nur nach Maßgabe freier Plätze zur Verfügung gestellt werden.
F:
Was sind die Leistungsanforderungen bei einem Nebenfach Chemie?
A:
Es gibt dazu ein Kurzinfo bei
http://www.inf.fu-
berlin.de/inst/pruefungsausschuss/NebenfachChemie.jpg
F:
Existiert eine Regelung zu Physik als Nebenfach?
A:
Ja:
Grundstudium
(bzw. Bachelorstudiengang):
a) Physik für Naturwissenschaftler (4+2) mit benotetem Leistungsnachweis
b) Praktikum dazu (4 SWS) mit benotetem Leistunsnachweis
"Die Prüfungsnote für das Vordiplom im Nebenfach Physik f. Stud. der Mathematik/Informatik wird
als gewichteten Mittelwert aus den Noten der Scheine für
a) Physik f. Naturwiss. (Vorlesung+Übung, 4+2 SWS, ECTS-Schein)
und
b) Physik-Praktikum f. Naturwiss. (4 SWS, ECTS-Schein)
im Verhältnis 60/40 gebildet. Keine weiteren Prüfungen sind vorgesehen"
Der (benotete) ECTS-Schein ist im Praktikum schon realisiert. Diese Regelung kann auch später im Bachelor-Studiengang für das Modul "Nebenfach Physik" übernommen werden.
Für das Haupstudium (später Master-Modul):
"Insgesamt 18 SWS Studium der Physik, davon
a) Theoretische Physik für LAK I oder II mit benotetem Leistungsnachweis
b) Theoretische Physik für LAK III oder Struktur der Materie für LAK
oder eine andere Wahlpflichtvorlesung mit benotetem Leistungsnachweis
Abschluss: Das arithmetische Mittel aus den Noten der beiden erworbenen Leistungsnachweise zu a) und b) ergibt die Note in der Diplomprüfung (Nebenfach Physik)"
F:
Ich habe Schwierigkeiten, im Hauptstudium in die Fortgeschrittenenpraktika zu kommen. Was ist der aktuelle
Stand und was kann ich tun?
A:
Es gibt zwar wohl Engpässe in der Genetik und Mikrobiologie, nicht aber in anderen Gebieten, wie z.B.
Systematische Botanik. Dort kann man zB an einer Exkursion, die als 8 SWS
Fortgeschrittenenpraktikum angerechnet wird, teilnehmen, wenn man das dazugehörige, vorgeschaltete Seminar
besucht hat.
Wer unbedingt sein Fortgeschrittenenpraktikum in den stark nachgefragten Bereichen absolvieren möchte, hat zudem die Möglichkeit, zum jeweils ersten Termin zu erscheinen, um ggf einen nicht in Anspruch genommenen Platz zu ergattern. Erfahrungsgemäß wäre auch diese Chance recht groß.
Es ist wohl weiterhin eine Erleichterung der bestehenden Regelung geplant, dahingehend, dass die 10 SWS Fortgeschrittenenpraktika auch bis zu 50% durch Grundpraktika ersetzt werden könnten. Dies ist aber noch keine offizielle Regelung.
F:
Ich habe in Firmen Praktika im Rahmen eines anderen Studiengangs absolviert. Kann ich diese als Software-
und/oder Hardware-Praktium anerkennen lassen?
A:
Nein. Die Hardware- und Software-Praktika durch den Besuch der hiesigen entsprechenden Lehrveranstaltungen
zu erbringen. Externe Praktika können hierfür generell nicht anerkannt werden. Sie können auch
nicht für den Leistungsnachweis im Umfang von 6 SWS über ein Praktikum oder Projekt herangezogen (PO
§21, Punkt 2A) anerkannt werden, da dieser ebenfalls durch den Besuch hiesiger
Lehrveranstaltungen erworben werden muss.
Aber: Wenn solche Praktika bei Firmen einen Umfang von 3 Monaten Vollzeit bzw. 480 Stunden haben, können sie als Berufspraktikum anerkannt werden (PO §21, Punkt 3) .
F:
Ich studiere an der FU Informatik auf Diplom und absolviere zur Zeit ein Auslandssemester an einer ausländischen
Universität, die fast genauso schön wie die FU ist. Ich habe die Information erhalten, dass es
zur Anrechnung für die Praxisphase im Diplomstudiengang ausreicht, Leistungsnachweise des Auslandsstudiums
vorzulegen.
In der Studienordnung in Paragraph 17 habe ich jetzt entdeckt, dass dort steht, dass einem betreuenden Hochschullehrer ein schriftlicher Bericht vorzulegen sei.
Ich würde gerne wissen, wie die Bedingungen für eine Anerkennung sind. Reicht es aus, wenn ich die Scheine, die ich hier mache, vorlege oder ist noch anderes zu erfüllen?
A:
Ja, die Vorlage von Nachweisen über Ihre Leistungen in dem Auslandssemester reicht aus, eine Bestätigung über die Praxisphase zu erhalten. für diese Anerkennung ist Prof. Rote zuständig.
F:
Ich will ein Nebenfach studieren, das schon als Bachelor-Studiengang organisiert ist. Soll ich dort
ein 30 bzw. 60 LP Modul studieren? Wie passt das zum Diplomstudiengang?
A:
Die 30 oder 60 LP Stuktur passt nicht zum Diplomstudiengang. Wir verfahren so:
Wenn der zuständige Fachbereich keine besonderen Regelungen für ein Nebenfach beschlossen hat, dann studieren Sie das als Nebenfach nach
unserer DPO. Daraus ergeben sich folgende Minimalanforderungen:
F:
Ich studiere Informatik auf Diplom und habe Anfang November meine letzten Prüfungen abgelegt. Nun stellt
sich mir die Frage nach der Gesamtnote. Ich habe ihre Anmerkungen zur Diplomprüfungsordnung
gelesen in der eine neue Berechnungsformel vorgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ergibt sich für
mich die Frage wie Diplomarbeitsnote und Vortragsnote zusammengefasst werden. Geschieht dies im
Verhältnis 2:1? Und Wenn ja wird das Ergebnis gedrittelt um anschliessend als dreifache Wertung in die
Gesamtnote einzufliessen?
A:
Der Wortlaut der neuen DPO
http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2005/ab622005.pdf
ist eindeutig. Dort gibt es für die Diplomarbeit (schriftliche Ausarbeitung, Vortrag und Diskussion)
nur eine
Note, die nicht in Teilnoten (schriftlich/Vortrag) gesplittet ist.
Die Formel für die alte Ordnung lautet: (D*2+V+A+B+NF)/6, wobei D die Note der Diplomarbeit (schriftliche Ausarbeitung) und V die Note der einstündigen Prüfung (Vortrag Diplomarbeit, Prüfung Vertiefungsgebiet) ist. (A ist die Note für Informatik A und B ist die Note für Informatik B, NF ist die Nebenfachsnote)
Die Formel für die neue Ordnung lautet: (DA*3+VG+PI+TeI+ThI+AI+NF)/9, wobei DA die Note für die Diplomarbeit (schriftlich und mündlich) und VG die Prüfung im Vertiefungsgebiet ist. (PI, TeI, ThI und AI meinen die Prüfungsnoten in Praktischer, Technischer, Theoretischer und Angewandter Informatik).
Es gibt keine Formel halb alte und halb neue Ordnung. Wenn Sie einige Teilprüfungen nach der alten Ordnung und andere nach der neuen Ordnung gemacht haben, dann werden die Prüfungsleistungen nach der alten Ordnung auf Prüfungsleistungen der neuen entsprechend abgebildet.