Informatik Diplom
Generelle Informationen
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A: Änderungen zu den Vordiplomsprüfungen
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(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus folgenden fünf Fachprüfungen: 1. Algorithmen und Programmierung mit Teilprüfungen zu Algorithmen und Programmierung I, II und III 2. Rechnersysteme mit Teilprüfungen zu Rechnerstrukturen, Rechnerorganisation und Physikalisch-Elektrotechnische Grundlagen 3. Grundlagen der Informatik mit Teilprüfungen zu Mathematik für Informatiker I und Grundlagen der Theoretischen Informatik 4. Mathematik mit Teilprüfungen zu Mathematik für Informatiker II und III 5. Nebenfach. (2) Die Teilprüfungen der Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung werden studienbegleitend erbracht. Jede Teilprüfung wird als Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten durchgeführt. Wird in der Fachprüfung des Nebenfachs statt einer Klausur eine mündliche Prüfung durchgeführt, so dauert diese etwa 30 Minuten." Für Studierende im Diplomstudiengang bedeutet dies, dass sie entscheiden können ob sie ihr Vordiplom nach der bisherigen Ordnung ablegen oder nach der Neuregelung, wobei ein bereits erbrachter Leistungsnachweis zu einer prüfungsrelevanten Lehrveranstaltung ab sofort als Prüfungsleistungen zu einer Teilprüfung der entsprechenden Fachprüfung anerkannt wird. Ein Wechsel zur Neuregelung im laufenden Prüfungsverfahren ist möglich, anschließend wieder zurück zur bisherigen Ordnung ist aber unzulässig. Leistungsnachweise im Hauptstudium nach neuer DPO
F: A: Ja. Bei einem Wechsel zur Neuordnung der DPO-Informatik werden im Hauptstudium die Leistungsnachweise zu Entwurf und Analyse von Algorithmen, Softwaretechnik und Rechnerarchitektur verlangt. Als Ersatz können folgende Leistungsnachweise anerkannt werden:
Umfang Vertiefungsfachprüfung
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A: Hauptstudiumsschein Mathematik
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Voraussetzungen MaFI und GTI Prüfungen
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A: Voraussetzung für die GTI-Prüfung ist der GTI-Schein. Geprüft wird MafI 1 und GTI. Insgesamt wird also alles geprüft, also auch der MafI-Stoff für den man keinen Schein hat. Matheveranstaltungen 3. SemesterF: Ich studiere Informatik mit dem Zielabschluss Diplom mit dem Nebenfach BWL. Ich bin schon im Hauptstudium. Laut meinem Studienplan sollte ich eine Veranstaltung aus der Mathe-Hauptstudim im Umfang vom 6 SWS ablegen. Ich habe von meinen Kommilitonen gehört, dass dazu schon solche Veranstaltulgen gehören, die ab 3. Semester im Mathematik-Angebot stehen. Ich möchte im kommenden WS03/04 die Veranstaltung 19050 "Stochastik I" dann als eine solche Nebenveranstaltung hören, die im 3. Semester steht. Wird sie dann als meine Mathe-Nebenfach im Hauptstudium anerkannt?
Früher war es so, dass die Mathematikstudenten all diese Veranstaltungen auch im Rahmen ihres Hauptstudiums besuchen konnten und daher kommt der Begriff "Mathematikveranstaltung des Hauptstudiums" in den Ordungen des Diplomstudiengangs Informatik. Inzwischen hat sich die Prüfungsordnung der Mathematik jedoch verändert, so dass die Studierenden der Mathematik die beiden Vorlesungen "Stochastik I" und "Numerik I" bereits in ihrem Grundstudium besuchen müssen. Trotzdem bleiben natürlich auch diese beiden Veranstaltungen für die Informatikstudenten wählbar. Umfang und Aufteilung Nebenfach
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Für das Nebenfach werden von der Studienordnung Informatik ( mindestens 30 SWS in der Summe aus Grund- und Hauptstudium verlangt. Je nach Nebenfach können vom zuständigen Fachbereich auch mehr verlangt werden. Die 30 SWS werden häufig auf 12 SWS Grundstudium und 18 SWS Hauptstudium verteilt. Das kann jedoch in verschiedenen Fächern auch anders sein. In der Regel sollen jedoch mindestens 12 SWS auf das Grundstudium fallen, mindestens 14 auf das Hauptstudium. Regelungen für das Nebenfach
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A: Anmeldung zu Nebenfachprüfungen
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A: Nebenfach Bioinformatik möglich?
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Studienumfang im Nebenfach Bioinformatik
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hören Nebenfach Rechtswissenschaft
F: 1) Welche Scheine der Rechtswissenschaft muss ich zur Zulassung zur Vordiplomsprüfung mindestens vorlegen? 2) Muss ich eine separate Zwischenprüfung in den Rechtwissenschaften ablegen?
A: Nur in durch diese Regelungen nicht abgedeckten Fällen gilt vorerst die bisherige Regelung: Der FB Rechtswissenschaften hat seine Ausbildung bereits weitgehend modularisiert und sieht auch für die Magister-Studenten mit Nebenfach Teilgebiete des Rechts k e i n e mündichen Prüfungen mehr vor. Diese Studenten müssen im GS 24 SWS in zwei von drei möglichen Gebieten studieren und je zwei, d.h. insgesamt vier benotete LN erbringen. Informatik-Studierende mit Nebenfach Rechtswissenschaften sollen stattdessen 12 SWS in einem der genannten Gebiete (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht) studieren und zwei benotete LN daraus vorlegen (bestandene Abschlussklausuren aus den Grundkursen I - III des gewählten Rechtsgebietes). Prüfungen im Nebenfach Psychologie
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Nur mit dem DPA Soziologie und dem DPO BWL sind von Seiten des Wissenschaftsbereichs Psychologie Vereinbarungen getroffen worden. Für alle anderen Fächer gilt nur deren DPO. Wir bitten die Prüfungsbüros und die StudienberaterInnen dringend, dies den Studierenden mitzuteilen, um die Studierenden und die Studienberatung „Psychologie für Nebenfächler“ nicht unnötig zu belasten. Der Wissenschaftsbereich Psychologie rät allen Diplomprüfungsfächern bzw. deren Studienberatern dringend, die Studierenden, die Psychologie als Nebenfach oder Wahlpflichtfach wählen, darauf hinzuweisen, dass sie selbst einen Prüfer „gewinnen“ müssen. Eine aktuelle Liste der Prüfer ist jeweils im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs (auch unter http://www.erwiss.fu-berlin.de abrufbar) abgedruckt. Da prüfungsverpflichtet jedoch nur die hauptamtlich beschäftigten Hochschullehrer/innen sind, sollte jeder Studierende rechtzeitig Kontakt zu dem avisierten Prüfer aufnehmen und nachfragen, ob dieser zum Prüfungszeitpunkt zur Verfügung steht bzw. zur Abnahme der Prüfung bereit ist." Für zusätzliche Fragen wenden Sie sich bitte an an Frau Ulmann, Silberlaube JK 26/221b, Mo 11- 12, ulmann@zedat.fu-berlin.de. Die obige URL der Prüferlisten enthält leider nicht alle Prüfer, die Nebenfächler prüfen können. Eine vollständigere Liste bekommt man bei Frau Ulmann und kann auch per e-mail angefordert werden. Sie ist weiterhin vor dem Raum Silberlaube JK 26/221b ausgehängt bzw. auch zum Mitnehmen in einer Tasche ebendort. Nebenfach Politikwissenschaften
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A: Im Diplomstudiengang Informatik kann auf Basis dieser Regelung das Nebenfach Politikwissenschaft wie folgt studiert werden: Im Grundstudium: 12 SWS, darunter 2 Proseminarscheine, davon einer benotet als Ersatz für die Fachprüfung im Vordiplom. Im Hauptstudium: 18 SWS, darunter ein Hauptseminarschein; 30 Minuten mündliche Prüfung. Studienumfang im Nebenfach Biologie
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Praktikaplätze können vom Institut für Biologie nur nach Maßgabe freier Plätze zur Verfügung gestellt werden. Nebenfach Chemie
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A: Nebenfach Physik
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b) Praktikum dazu (4 SWS) mit benotetem Leistunsnachweis
a) Physik f. Naturwiss. (Vorlesung+Übung, 4+2 SWS, ECTS-Schein) und b) Physik-Praktikum f. Naturwiss. (4 SWS, ECTS-Schein)
Der (benotete) ECTS-Schein ist im Praktikum schon realisiert. Diese Regelung kann auch später im Bachelor-Studiengang für das Modul "Nebenfach Physik" übernommen werden.
b) Theoretische Physik für LAK III oder Struktur der Materie für LAK
Abschluss: Das arithmetische Mittel aus den Noten der beiden erworbenen Leistungsnachweise zu a) und b) ergibt die Note in der Diplomprüfung (Nebenfach Physik)" Nebenfach Biologie
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A: Wer unbedingt sein Fortgeschrittenenpraktikum in den stark nachgefragten Bereichen absolvieren möchte, hat zudem die Möglichkeit, zum jeweils ersten Termin zu erscheinen, um ggf einen nicht in Anspruch genommenen Platz zu ergattern. Erfahrungsgemäß wäre auch diese Chance recht groß. Es ist wohl weiterhin eine Erleichterung der bestehenden Regelung geplant, dahingehend, dass die 10 SWS Fortgeschrittenenpraktika auch bis zu 50% durch Grundpraktika ersetzt werden könnten. Dies ist aber noch keine offizielle Regelung. Praktika
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Aber: Wenn solche Praktika bei Firmen einen Umfang von 3 Monaten Vollzeit bzw. 480 Stunden haben, können sie als Berufspraktikum anerkannt werden (PO §21, Punkt 3) . Auslandssemester
F: In der Studienordnung in Paragraph 17 habe ich jetzt entdeckt, dass dort steht, dass einem betreuenden Hochschullehrer ein schriftlicher Bericht vorzulegen sei. Ich würde gerne wissen, wie die Bedingungen für eine Anerkennung sind. Reicht es aus, wenn ich die Scheine, die ich hier mache, vorlege oder ist noch anderes zu erfüllen?
Ja, die Vorlage von Nachweisen über Ihre Leistungen in dem Auslandssemester reicht aus, eine Bestätigung über die Praxisphase zu erhalten. für diese Anerkennung ist Prof. Rote zuständig. Wie Nebenfach in einem rein ECTS basierenden Studiengang?
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A: Wenn der zuständige Fachbereich keine besonderen Regelungen für ein Nebenfach beschlossen hat, dann studieren Sie das als Nebenfach nach unserer DPO. Daraus ergeben sich folgende Minimalanforderungen:
Ermittlung der Diplomnote nach in 2005 geänderter DPO
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A: Die Formel für die alte Ordnung lautet: (D*2+V+A+B+NF)/6, wobei D die Note der Diplomarbeit (schriftliche Ausarbeitung) und V die Note der einstündigen Prüfung (Vortrag Diplomarbeit, Prüfung Vertiefungsgebiet) ist. (A ist die Note für Informatik A und B ist die Note für Informatik B, NF ist die Nebenfachsnote) Die Formel für die neue Ordnung lautet: (DA*3+VG+PI+TeI+ThI+AI+NF)/9, wobei DA die Note für die Diplomarbeit (schriftlich und mündlich) und VG die Prüfung im Vertiefungsgebiet ist. (PI, TeI, ThI und AI meinen die Prüfungsnoten in Praktischer, Technischer, Theoretischer und Angewandter Informatik). Es gibt keine Formel halb alte und halb neue Ordnung. Wenn Sie einige Teilprüfungen nach der alten Ordnung und andere nach der neuen Ordnung gemacht haben, dann werden die Prüfungsleistungen nach der alten Ordnung auf Prüfungsleistungen der neuen entsprechend abgebildet. |