PA Informatik Infos

bullet1 Informatik Diplom

bullet2 Generelle Informationen

F:
Ich habe eine Frage bezüglich des Diplomstudiengangs Informatik. Wo finde ich Antworten?

A:
Zunächst auf den Informationsseiten zum Studiengang bei
http://www.inf.fu- berlin.de/studium/diplom/index.html und dann auf diesen Seiten. Eventuell gibt auch die Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten bei http://www.fu-   berlin.de/studienberatung/texte/satzung_pruefung.pdf weitere Informationen.

bullet2 Änderungen zu den Vordiplomsprüfungen

F:
Was bedeuten die
Änderungen an der Diplomordnung zu den Vordiplomsprüfungen ?

A:
Wesentlich ist dabei die Regelung zum Ersatz der mündlichen Vordiplomsprüfungen durch studienbegleitende Prüfungen:


"§ 18 Umfang und Art der Diplom-Vorprüfung erhält folgende Fassung:

(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus folgenden fünf Fachprüfungen:

1.    Algorithmen und Programmierung mit Teilprüfungen zu  Algorithmen und Programmierung I, II und III

2.    Rechnersysteme mit Teilprüfungen zu Rechnerstrukturen, Rechnerorganisation und Physikalisch-Elektrotechnische Grundlagen

3.    Grundlagen der Informatik mit Teilprüfungen zu Mathematik für Informatiker I und Grundlagen der Theoretischen Informatik

4.    Mathematik mit Teilprüfungen zu Mathematik für Informatiker II und III

5.    Nebenfach.

(2) Die Teilprüfungen der Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung werden studienbegleitend erbracht. Jede Teilprüfung wird als Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten durchgeführt. Wird in der Fachprüfung des Nebenfachs statt einer Klausur eine mündliche Prüfung durchgeführt, so dauert diese etwa 30 Minuten."

Für Studierende im Diplomstudiengang bedeutet dies, dass sie entscheiden können ob sie ihr Vordiplom nach der bisherigen Ordnung ablegen oder nach der Neuregelung, wobei  ein bereits erbrachter Leistungsnachweis zu einer prüfungsrelevanten Lehrveranstaltung ab sofort als Prüfungsleistungen zu einer Teilprüfung der entsprechenden Fachprüfung anerkannt wird.

Ein Wechsel zur Neuregelung im laufenden Prüfungsverfahren ist möglich, anschließend wieder zurück zur bisherigen Ordnung ist aber unzulässig.

bullet2 Leistungsnachweise im Hauptstudium nach neuer DPO

F:
Können geforderte Leistungsnachweise im Hauptstudium nach der neuen DPO teilweise durch andere ersetzte werden?

A: Ja. Bei einem Wechsel zur Neuordnung der DPO-Informatik werden im Hauptstudium die Leistungsnachweise zu Entwurf und Analyse von Algorithmen,   Softwaretechnik und Rechnerarchitektur verlangt. Als Ersatz können folgende Leistungsnachweise anerkannt werden:

"Höhere Algorithmik"
Die Anerkennung anderer Theorie- Veranstaltungen ist von der Zustimmung der Professoren aus der Theoretischen Informatik abhängig
anstelle von „Entwurf und Analyse von Algorithmen“
„Datenbanksysteme“ oder „Betriebssysteme“ oder „Übersetzerbau“
anstelle von „Softwaretechnik“
„Telematik“
anstelle von „Rechnerarchitektur“


bullet2 Umfang Vertiefungsfachprüfung

F:
Es ist doch so, dass man für diese Prüfung eine Vorlesung von 4 SWS braucht. Ich habe im SoSe die Vorlesung XML-Technologien besucht die aus 2 SWS Vorlesung + 2 SWS Übung bestand. Somit würde diese Veranstaltung doch die 4 SWS abdecken, nicht wahr?

A:
Die Vertiefungsprüfung bezieht sich auf 4 SWS Vorlesungsstoff, d.h. zwei 2- stündige Vorlesungen oder eine 4-stündige. Die Übungsstunden bleiben dabei unberücksichtigt. Der Stoff wird ja in der Vorlesung vermittelt.

bullet2 Hauptstudiumsschein Mathematik

F:
Was muß man bei der Erbringung des Mathe-Hauptstudiumsscheins im Dipl-Inf. Studiengang beachten? Gibt es irgendwelche Anforderungen wie diese Veranstaltung auszusehen hat? 


A:
Es sollte sich um eine Veranstaltung des Mathe-Hauptstudiums handeln. Jedoch sind auch fortgeschrittene Veranstaltungen des Grundstudiums möglich (mindestens aus dem dritten oder höheren Semester), wie Statistik, numerische Mathematik o.ä. Die Veranstaltung muss im Vorlesungsangebot der Mathematik enthalten sein, sonst kann sie nicht anerkannt werden.

bullet2 Voraussetzungen MaFI und GTI Prüfungen

F:
Welche Scheine sind für die MafI und GTI Zwischenprüfungen notwendig?

A:
Voraussetzung für die MafI-Prüfung sind 2 der 3 MafI-Scheine. Geprüft wird MafI 2 und 3.

Voraussetzung für die GTI-Prüfung ist der GTI-Schein. Geprüft wird MafI 1 und GTI.

Insgesamt wird also alles geprüft, also auch der MafI-Stoff für den man keinen Schein hat.

bullet2 Matheveranstaltungen 3. Semester

F:

Ich studiere Informatik mit dem Zielabschluss Diplom mit dem Nebenfach BWL. Ich bin schon im Hauptstudium. Laut meinem Studienplan sollte ich eine Veranstaltung  aus der Mathe-Hauptstudim im Umfang vom 6 SWS ablegen. Ich habe von meinen Kommilitonen gehört, dass dazu schon solche Veranstaltulgen gehören, die ab 3. Semester im Mathematik-Angebot stehen. Ich möchte im kommenden WS03/04 die Veranstaltung 19050 "Stochastik I" dann als eine solche Nebenveranstaltung hören, die im 3. Semester steht. Wird sie dann als meine Mathe-Nebenfach im Hauptstudium anerkannt?


A:
Ja, die Vorlesungen "Stochastik I" oder "Numerik I" werden sogar als Mathematikveranstaltung im Rahmen des Hauptstudiums des Diplomstudiengangs Informatik empfohlen (§ 18 der StO). Grundsätzlich gilt, dass alle Veranstaltungen der Mathematik (im Umfang von 6 SWS), die im Mathematikteil des KVV "ab 3. Semester" angekündigt werden, dafür wählbar sind.

Früher war es so, dass die Mathematikstudenten all diese Veranstaltungen auch im Rahmen ihres Hauptstudiums besuchen konnten und daher kommt der Begriff "Mathematikveranstaltung des Hauptstudiums" in den Ordungen des Diplomstudiengangs Informatik. Inzwischen hat sich die Prüfungsordnung der Mathematik jedoch verändert, so  dass die Studierenden der Mathematik die beiden Vorlesungen "Stochastik I" und "Numerik I" bereits in ihrem Grundstudium besuchen müssen. Trotzdem bleiben natürlich auch diese beiden Veranstaltungen für die Informatikstudenten wählbar.

bullet2 Umfang und Aufteilung Nebenfach

F:
Wieviele SWS  muss man mindestens im Vertiefungsgebiet und im Nebenfach Mathematik waehrend des Hauptstudiums erbringen?


A:
Verbindlich ist, was in der Diplom-Studienordnung und der Diplom-Prüfungsordnung steht. Das heisst 14 SWS im "Vertiefungsgebiet" (Informatik-Studienschwerpunkt), 6 SWS in Mathematik.

Für das Nebenfach werden von der Studienordnung Informatik ( mindestens 30 SWS in der Summe aus Grund- und Hauptstudium verlangt. Je nach Nebenfach können vom zuständigen Fachbereich auch mehr verlangt werden. Die 30 SWS werden häufig auf  12 SWS  Grundstudium und 18 SWS Hauptstudium verteilt. Das kann jedoch in verschiedenen Fächern auch anders sein. In der Regel sollen jedoch mindestens 12 SWS auf das Grundstudium fallen, mindestens 14 auf das Hauptstudium.

bullet2 Regelungen für das Nebenfach

F:
Welche Regelungen existieren zu den verschiedenen Nebenfächern im Diplomstudiengang?

A:
Die Nebenfächer sind in §15 der
Prüfungsordnung und §4 der Studienordnung geregelt. Es gibt einige weitere explizite Regelungen bei http://www.inf.fu-   berlin.de/studium/diplom/index.html#nebenfach

bullet2 Anmeldung zu Nebenfachprüfungen

F:
Wo melde ich eine Prüfung in einem Nebenfach an?

A:
Beim Prüfungsamt Informatik. Vor dort aus wird die Akte an den jeweils anderen Fachbereich geschickt. Die Zulassung zur Nebenfachprüfung erhalten Sie ausschließlich beim Prüfungsamt Informatik, da Ihre Prüfungsakte immer beim Hauptfach geführt wird.

bullet2 Nebenfach Bioinformatik möglich?

F:
Ich studiere Informatik im Hauptstudium und muss bald mein Nebenfach auswählen.Ich wollte fragen, ob man Bioinformatik als Nebenfach nehmen kann.


A:
Ja, das geht. Näheres steht im
FAQ der Bioinformatik  im Web.

bullet2 Studienumfang im Nebenfach Bioinformatik

F:
Wie sieht das das Veranstaltungsverzeichnis für Bioinformatik als Nebenfach aus?

A:
Als Informatiker müssen Sie

  • Einführung in die Statistik für Bioinformatiker
  • Computerorientierte Mathematik I
  • Numerik I oder Multivariate Statistik
  • Algorithmische Bioinformatik

hören


bullet2 Nebenfach Rechtswissenschaft

F:
Ich studiere Informatik mit dem Studienziel Diplom und entschied mich für das Nebenfach Rechtswissenschaften.

1)    Welche Scheine der Rechtswissenschaft muss ich zur Zulassung zur Vordiplomsprüfung mindestens vorlegen?

2)    Muss ich eine separate Zwischenprüfung in den Rechtwissenschaften ablegen?

A:
In
http://www.cms.fu-   berlin.de/FB09/3Verwaltung/pruefungsb/Dokumente/Vorschriften/diplomfaecher/Informatik.html sind die vereinbarten Regelungen für das Nebenfachstudium Rechtswissenschaft dokumentiert.

Nur in durch diese Regelungen nicht abgedeckten Fällen gilt vorerst die bisherige Regelung:

Der FB Rechtswissenschaften hat seine Ausbildung bereits weitgehend modularisiert und sieht auch für die Magister-Studenten mit Nebenfach Teilgebiete des Rechts  k e i n e  mündichen Prüfungen mehr vor. Diese Studenten müssen im GS 24 SWS in zwei von drei möglichen Gebieten studieren und je zwei, d.h. insgesamt vier benotete LN erbringen.

Informatik-Studierende mit Nebenfach Rechtswissenschaften sollen stattdessen 12 SWS in einem der genannten Gebiete (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht) studieren und zwei benotete LN daraus vorlegen (bestandene Abschlussklausuren aus den Grundkursen I - III des gewählten Rechtsgebietes).

bullet2 Prüfungen im Nebenfach Psychologie

F:
Nach welcher Ordnung und von wem werden die Prüfungen im Nebenfach Psychologie durchgeführt?

A:
Der Fachbereich Psychologie hat die - nicht ganz einfache - Lage in einem Schreiben erläutert:


"Viele Diplomprüfungsordnungen der FUB sehen vor, dass ein oder zwei andere Fächer als Nebenfächer bzw. Wahlpflichtfächer zu studieren sind. In den DPOen wird zwar immer die Quantität festgelegt, aber keine Inhalte – und es wird den gewählten Fächern bzw. deren Lehrenden/Prüfenden ein Mitspracherecht eingeräumt bzw. angefordert.

Nur mit dem DPA Soziologie und dem DPO BWL sind von Seiten des Wissenschaftsbereichs Psychologie Vereinbarungen getroffen worden. Für alle anderen Fächer gilt nur deren DPO.

Wir bitten die Prüfungsbüros und die StudienberaterInnen dringend, dies den Studierenden mitzuteilen, um die Studierenden und die Studienberatung „Psychologie für Nebenfächler“ nicht unnötig zu belasten.

Der Wissenschaftsbereich Psychologie rät allen Diplomprüfungsfächern bzw. deren Studienberatern dringend, die Studierenden, die Psychologie als Nebenfach oder Wahlpflichtfach wählen, darauf hinzuweisen, dass sie selbst einen Prüfer „gewinnen“ müssen. Eine aktuelle Liste der Prüfer ist jeweils im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs (auch unter   http://www.erwiss.fu-berlin.de  abrufbar) abgedruckt. Da prüfungsverpflichtet jedoch nur die hauptamtlich beschäftigten Hochschullehrer/innen sind, sollte jeder Studierende rechtzeitig Kontakt zu dem avisierten Prüfer aufnehmen und nachfragen, ob dieser zum Prüfungszeitpunkt zur Verfügung steht bzw. zur Abnahme der Prüfung bereit ist."

Für zusätzliche Fragen wenden Sie sich bitte an an Frau Ulmann, Silberlaube JK 26/221b, Mo 11- 12, ulmann@zedat.fu-berlin.de. Die obige URL der Prüferlisten enthält leider nicht alle Prüfer, die Nebenfächler prüfen können. Eine vollständigere Liste bekommt man bei Frau Ulmann und kann auch per e-mail angefordert werden. Sie ist weiterhin vor dem Raum Silberlaube JK 26/221b ausgehängt bzw. auch zum Mitnehmen in einer Tasche ebendort.


bullet2 Nebenfach Politikwissenschaften

F:
Welche Regelung zum Nebenfach Politikwissenschaft existieren?

A:
Der Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften verlangt für das Nebenfach Politikwissenschaft im Rahmen anderer Studiengänge 16 SWS Studium, 2 Proseminarscheine und einen Hauptseminarschein. Es findet eine Abschlussprüfung nach der PO für das Hauptfach statt.

Im Diplomstudiengang Informatik kann auf Basis dieser Regelung das Nebenfach Politikwissenschaft wie folgt studiert werden:

Im Grundstudium:  12 SWS, darunter 2 Proseminarscheine, davon einer benotet als Ersatz für die Fachprüfung im Vordiplom.

Im Hauptstudium:  18 SWS, darunter ein Hauptseminarschein; 30 Minuten mündliche Prüfung.

bullet2 Studienumfang im Nebenfach Biologie

F:
Was sind die Studienanforderungen im Nebenfach Biologie für Studierende der Informatik?

A:
Das Institut für Biologie hat mit Beschluss vom 18.5.2004 folgende Leistungsnachweise für das Nebenfach Biologie im Diplomstudiengang / Bachelorstudiengang Informatik festgelegt (Modifizierung eines Fachbereichsratsbeschlusses vom 27.10.1993):

  • Grundstudium: Ableistung eines Grundpraktikums sowie der Besuch von Vorlesungen und Seminaren nach freier Wahl.
  • Hauptstudium: Ableistung von Fortgeschrittenenpraktika im Umfang von 10 SWS, wobei hiervon bis zu 5 SWS aus weiteren Praktika des Grundstudiums Biologie eingebracht werden dürfen, sowie der Besuch von Vorlesungen und Seminaren nach freier Wahl.

Praktikaplätze können vom Institut für Biologie nur nach Maßgabe freier Plätze zur Verfügung gestellt werden.

bullet2 Nebenfach Chemie

F:
Was sind die Leistungsanforderungen bei einem Nebenfach Chemie?

A:
Es gibt dazu ein Kurzinfo bei
http://www.inf.fu-   berlin.de/inst/pruefungsausschuss/NebenfachChemie.jpg

bullet2 Nebenfach Physik

F:
Existiert eine Regelung zu Physik als Nebenfach?

A:
Ja:


Grundstudium (bzw. Bachelorstudiengang):


a) Physik für Naturwissenschaftler (4+2) mit benotetem Leistungsnachweis

b) Praktikum dazu (4 SWS) mit benotetem Leistunsnachweis


"Die Prüfungsnote für das Vordiplom im Nebenfach Physik f. Stud. der Mathematik/Informatik wird als gewichteten Mittelwert aus den Noten der Scheine für

       a) Physik f. Naturwiss. (Vorlesung+Übung, 4+2 SWS, ECTS-Schein)

und

       b) Physik-Praktikum f. Naturwiss. (4 SWS, ECTS-Schein)


im Verhältnis 60/40 gebildet. Keine weiteren Prüfungen sind vorgesehen"

Der (benotete) ECTS-Schein ist im Praktikum schon realisiert. Diese Regelung kann auch später im Bachelor-Studiengang für das Modul "Nebenfach Physik" übernommen werden.


Für das Haupstudium (später Master-Modul):


"Insgesamt 18 SWS Studium der Physik, davon


a) Theoretische Physik für LAK I oder II mit benotetem Leistungsnachweis

b) Theoretische Physik für LAK III  oder Struktur der Materie für LAK


oder eine andere Wahlpflichtvorlesung mit benotetem Leistungsnachweis

Abschluss: Das arithmetische Mittel aus den Noten der beiden erworbenen Leistungsnachweise zu a) und b) ergibt die Note in der Diplomprüfung (Nebenfach Physik)"

bullet2 Nebenfach Biologie

F:
Ich habe Schwierigkeiten, im Hauptstudium in die Fortgeschrittenenpraktika zu kommen. Was ist der aktuelle Stand und was kann ich tun?

A:
Es gibt zwar wohl Engpässe in der Genetik und Mikrobiologie, nicht aber in anderen Gebieten, wie z.B. Systematische Botanik. Dort kann man zB an einer Exkursion, die als 8 SWS Fortgeschrittenenpraktikum angerechnet wird, teilnehmen, wenn man das dazugehörige, vorgeschaltete Seminar besucht hat.

Wer unbedingt sein Fortgeschrittenenpraktikum in den stark nachgefragten Bereichen absolvieren möchte, hat zudem die Möglichkeit, zum jeweils ersten Termin zu erscheinen, um ggf einen nicht in Anspruch genommenen Platz zu ergattern. Erfahrungsgemäß wäre auch diese Chance recht groß.

Es ist wohl weiterhin eine Erleichterung der bestehenden Regelung geplant, dahingehend, dass die 10 SWS Fortgeschrittenenpraktika auch bis zu 50% durch Grundpraktika ersetzt werden könnten. Dies ist aber noch keine offizielle Regelung.

bullet2 Praktika

F:
Ich habe in Firmen Praktika im Rahmen eines anderen Studiengangs absolviert. Kann ich diese als Software- und/oder Hardware-Praktium anerkennen lassen?


A:
Nein. Die Hardware- und Software-Praktika durch den Besuch der hiesigen entsprechenden Lehrveranstaltungen zu erbringen. Externe Praktika können hierfür generell nicht anerkannt werden. Sie können auch nicht für den Leistungsnachweis im Umfang von 6 SWS über ein Praktikum oder Projekt herangezogen (PO §21, Punkt 2A) anerkannt werden, da dieser ebenfalls durch den Besuch hiesiger Lehrveranstaltungen erworben werden muss.

Aber: Wenn solche Praktika bei Firmen einen Umfang von 3 Monaten Vollzeit bzw. 480 Stunden haben, können sie als Berufspraktikum anerkannt werden (PO §21, Punkt 3) .

bullet2 Auslandssemester

F:
Ich studiere an der FU Informatik auf Diplom und absolviere zur Zeit ein Auslandssemester an einer ausländischen Universität, die fast genauso schön wie die FU ist. Ich habe die Information erhalten, dass es zur Anrechnung für die Praxisphase im Diplomstudiengang ausreicht, Leistungsnachweise des Auslandsstudiums vorzulegen.

In der Studienordnung in Paragraph 17 habe ich jetzt entdeckt, dass dort steht, dass einem betreuenden Hochschullehrer ein schriftlicher Bericht vorzulegen sei.

Ich würde gerne wissen, wie die Bedingungen für eine Anerkennung sind. Reicht es aus, wenn ich die Scheine, die ich hier mache, vorlege oder ist noch anderes zu erfüllen?


A:

Ja, die Vorlage von Nachweisen über Ihre Leistungen in dem Auslandssemester reicht aus, eine Bestätigung über die Praxisphase zu erhalten. für diese Anerkennung ist Prof. Rote zuständig.

bullet2 Wie Nebenfach in einem rein ECTS basierenden Studiengang?

F:
Ich will ein Nebenfach studieren, das schon als Bachelor-Studiengang organisiert ist. Soll ich dort ein 30 bzw. 60 LP Modul studieren? Wie passt das zum Diplomstudiengang?

A:
Die 30 oder 60 LP Stuktur passt nicht zum Diplomstudiengang. Wir verfahren so:

Wenn der zuständige Fachbereich keine besonderen Regelungen für ein Nebenfach beschlossen hat, dann studieren Sie das als Nebenfach nach

unserer DPO. Daraus ergeben sich folgende Minimalanforderungen:

  • Belegungsminimum: insgesamt 30 SWS, davon mindestens 12 SWS im Grundstudium.
  • Leistungsnachweise: In jedem Studienabschnitt ein Leistungsnachweis
  • Prüfungsleistung: jeweils eine 30-minütige mündliche Prüfung oder als Ersatz ein (zusätzlicher) benoteter Leistungsnachweis

bullet2 Ermittlung der Diplomnote nach in 2005 geänderter DPO

F:
Ich studiere Informatik auf Diplom und habe Anfang November meine letzten Prüfungen abgelegt. Nun stellt sich mir die Frage nach der Gesamtnote. Ich habe ihre Anmerkungen zur Diplomprüfungsordnung gelesen in der eine neue Berechnungsformel vorgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ergibt sich für mich die Frage wie Diplomarbeitsnote und Vortragsnote zusammengefasst werden. Geschieht dies im Verhältnis 2:1? Und Wenn ja wird das Ergebnis gedrittelt um anschliessend als dreifache Wertung in die Gesamtnote einzufliessen?

A:
Der Wortlaut der neuen DPO
http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2005/ab622005.pdf  ist eindeutig. Dort gibt es für die Diplomarbeit (schriftliche Ausarbeitung, Vortrag und Diskussion) nur eine Note, die nicht in Teilnoten (schriftlich/Vortrag) gesplittet ist.

Die Formel für die alte Ordnung lautet: (D*2+V+A+B+NF)/6, wobei D die Note der Diplomarbeit (schriftliche Ausarbeitung) und V die Note der einstündigen Prüfung (Vortrag Diplomarbeit, Prüfung Vertiefungsgebiet) ist.  (A ist die Note für Informatik A und B ist die Note für Informatik B, NF ist die Nebenfachsnote)

Die Formel für die neue Ordnung lautet: (DA*3+VG+PI+TeI+ThI+AI+NF)/9, wobei DA die Note für die Diplomarbeit (schriftlich und mündlich) und  VG die Prüfung im Vertiefungsgebiet ist. (PI, TeI, ThI und AI meinen die Prüfungsnoten in Praktischer, Technischer, Theoretischer und Angewandter Informatik).

Es gibt keine Formel halb alte und halb neue Ordnung. Wenn Sie einige Teilprüfungen nach der alten Ordnung und andere nach der neuen Ordnung gemacht haben, dann werden die Prüfungsleistungen nach der alten Ordnung auf Prüfungsleistungen der neuen entsprechend abgebildet.