Informatik Master
Zugang zum Master mit FH Abschluss
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A: "(2) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss in Informatik an einer Universität oder einer landesrechtlich gleichgestellten Hochschule bzw. ein gleichwertiger, berufsqualifizierender Abschluss eines fachlich einschlägigen Studiums an einer Universität oder nach Landesrecht gleichgestellten Hochschule. Die Gesamtnote des Abschlusses soll "gut" oder besser sein. Die Zulassung zum Studium kann im Falle einer schlechteren Gesamtnote auch erfolgen, wenn die besondere Befähigung durch andere fachbezogene Leistungen nachgewiesen wird. (3) Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Er kann den Zugang von einer mündlichen Anhörung abhängig machen oder unter der Auflage gewähren, bis zum Beginn des dritten Semesters Leistungsnachweise aus dem Bachelorstudiengang Informatik an der Freien Universität Berlin zu erbringen, die durch den vorhergehenden Studienabschluss gemäß Abs. 2 nicht nachgewiesen sind. Für derartige Leistungsnachweise werden keine Leistungspunkte angerechnet. Die Vergabe der Maluspunkte gemäß Prüfungsordnung bleibt davon unberührt." Für einen FH-Abschluss ist also zu prüfen, ob es sich um einen gleichwertigen Abschluss zu einem Bachelor Informatik handelt. Dies ist nicht automatisch der Fall, da beispielsweise oft die theoretische Informatik in nicht hinreichender Form abgedeckt wurde oder andersweitig kein ausgeglichener Hintergrund in den Fächern der Theoretischen, Technischen, Praktischen und Angewandten Informatik vorliegt. Die Prüfung der Gleichwertigkeit wird bei Vorliegen eines Antrags auf Zulassung geprüft. Anhand des Inhalts des hiesigen Bachelorstudiengangs Informatik kann man sich aber vorab ein eigenes Bild machen. Hamburger BaccalaureatF: Wird das Baccalaureat in Informatik der Uni Hamburg als Voraussetzung für die Zulassung im Masterstudiengang anerkannt?
Ja. Ablauf bis zur Zulassung
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A: Wenn Sie sich direkt beim Vorsitzende des Prüfungsausschusses Informatik beworben haben, finden die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen statt und das Ergebnis dem Zulassungsbüro mitgeteilt. In jedem Fall landet der Antrag samt Prüfung der fachlichen Voraussetzungen beim jeweiligen Zulassungsbüro. Dort werden die formalen Voraussetzungen geprüft und gegebenenfalls ein Zulassungbescheid erzeugt und versandt. Fragen über den Stand des Verfahrens kann also nur das jeweilige Zulassungsbüro beantworten. Beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik werden die Vorgänge nicht gespeichert, daher können dort keine Auskünfte erteilt werden. Ebenso sind alle weiteren formalen Fragen an das jeweilige Zulassungsbüro zu richtgen. Startsemester
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A: Maximale Semsteranzahl im Master-Studium
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A: Wieviele Maluspunkte kann man sich im MSc leisten?
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A: § 8 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement (1) Der Studienabschluss des Masterstudienganges ist erreicht, wenn die nach § 4 Abs. 3 bis 5 erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind und nicht mehr als ein Maluspunkt erteilt wurde. Müssen angemeldete und dann nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden?
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A: Schlechte Note nicht in Gesamtnote anrechnen
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A: Müssen die geforderten Nebenfachleistungen des MSc aus dem jeweiligen MSc-Angebot des Nebenfachs stammen?
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A: Es gilt: Leistungen dürfen nicht doppelt eingebracht werden. Module, die im Rahmen des B.Sc.- Nebenfachs eingbracht wurden, sind in der Masterphase nicht noch einmal anrechenbar. Es wird auch nicht verlangt, dass das NF im Master auf dem NF im Bachelor aufbauen muss, d.h. jemand kann im Bachelor Physik als Nebenfach wählen und im Master Chemie. Dann kann er mit der Chemie "von vorne" anfangen. |