PA Informatik Infos

bullet1 Informatik Master

bullet2 Zugang zum Master mit FH Abschluss

F:
Ich habe an der FH xyz einen Informatik-Abschluss erworben. Kann ich damit zum Masterstudiengang Informatik der FU Berlin zugelassen werden?

A:
Die
Studienordnung für den Master  legt in §2 fest:

"(2) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss in Informatik an einer Universität oder einer landesrechtlich gleichgestellten Hochschule bzw. ein gleichwertiger, berufsqualifizierender Abschluss eines fachlich einschlägigen Studiums an einer Universität oder nach Landesrecht gleichgestellten Hochschule. Die Gesamtnote des Abschlusses soll "gut" oder besser sein. Die Zulassung zum Studium kann im Falle einer schlechteren Gesamtnote auch erfolgen, wenn die besondere Befähigung durch andere fachbezogene Leistungen nachgewiesen wird.

(3) Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Er kann den Zugang von einer mündlichen Anhörung abhängig machen oder unter der Auflage gewähren, bis zum Beginn des dritten Semesters Leistungsnachweise aus dem Bachelorstudiengang Informatik an der Freien Universität Berlin zu erbringen, die durch den vorhergehenden Studienabschluss gemäß Abs. 2 nicht nachgewiesen sind. Für derartige Leistungsnachweise werden keine Leistungspunkte angerechnet. Die Vergabe der Maluspunkte gemäß Prüfungsordnung bleibt davon unberührt."

Für einen FH-Abschluss ist also zu prüfen, ob es sich um einen gleichwertigen Abschluss zu einem Bachelor Informatik handelt. Dies ist nicht automatisch der Fall, da beispielsweise oft die theoretische Informatik in nicht hinreichender Form abgedeckt wurde oder andersweitig kein ausgeglichener Hintergrund in den Fächern der Theoretischen, Technischen, Praktischen und Angewandten Informatik vorliegt.

Die Prüfung der Gleichwertigkeit wird bei Vorliegen eines Antrags auf Zulassung geprüft. Anhand des Inhalts des hiesigen Bachelorstudiengangs Informatik  kann man sich aber vorab ein eigenes Bild machen.

bullet2 Hamburger Baccalaureat

F:

Wird das Baccalaureat in Informatik der Uni Hamburg als Voraussetzung für die Zulassung im Masterstudiengang anerkannt?


A:

Ja.

bullet2 Ablauf bis zur Zulassung

F:
Ich habe mich auf Zulassung zum Master-Studiengang Information beworben, was passiert nun?

A:
Wenn Sie sich direkt beim zuständigen Zulassungsbüro beworben haben, wird von dort der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Informatik gefragt, ob die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies wird geprüft und entschieden und dann dem Zulassungsbüro mitgeteilt.

Wenn Sie sich direkt beim Vorsitzende des Prüfungsausschusses Informatik beworben haben, finden die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen statt und das Ergebnis dem Zulassungsbüro mitgeteilt.

In jedem Fall landet der Antrag samt Prüfung der fachlichen Voraussetzungen beim jeweiligen Zulassungsbüro. Dort werden die formalen Voraussetzungen geprüft und gegebenenfalls ein Zulassungbescheid erzeugt und versandt.

Fragen über den Stand des Verfahrens kann also nur das jeweilige Zulassungsbüro beantworten. Beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik werden die Vorgänge nicht gespeichert, daher können dort keine Auskünfte erteilt werden. Ebenso sind alle weiteren formalen Fragen an das jeweilige Zulassungsbüro zu richtgen.

bullet2 Startsemester

F:
Ich lese auf einigen Web-Seiten der FU Berlin, dass das Studium zum Informatik Master nur zum Wintersemester möglich sei. Stimmt das wirklich?

A:
Nein, das stimmt nicht. Sie können sich sowohl im Winter- als auch im Sommersemester auf einen Studienplatz für den Masterstudiengang bewerben.

bullet2 Maximale Semsteranzahl im Master-Studium

F:
Wie lange darf ich im Master studieren (die maximal Anzhal von Semestern)?

A:
Aus der Maluspunkteregelung ergibt sich: Solange Sie in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Semestern immer mindestens 30 Leistungspunkte erwerben und keine Prüfung zum 2. mal wiederholen, werden Sie keine Maluspunkte erhalten und können beliebig lange weiter studieren.

bullet2 Wieviele Maluspunkte kann man sich im MSc leisten?

F:
Wieviele Maluspunkte kann man sich im MSc leisten?

A:
Einen. Das ergibt sich aus $8(1) der Prüfungsordung:

§ 8

Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement

(1) Der Studienabschluss des Masterstudienganges ist erreicht, wenn die nach § 4 Abs. 3 bis 5 erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind und nicht mehr als ein Maluspunkt erteilt wurde.

bullet2 Müssen angemeldete und dann nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden?

F:
Wenn man sich für eine Veranstaltung anmeldet und diese nicht besteht, muss oder kann man dann die Leistung wiederholen? Ist die Anmeldung also für die eine "Ausgabe" der Veranstaltung bindend oder auf alle Zeiten für das Modul?

A:
Die Prüfungsleistung kann, muss aber nicht wiederholt werden. Dies wurde explizit im FBR so diskutiert, weshalb auch der 1 Maluspunkt vertretbar erschien. Wer sich zu einer Modulprüfung angemeldet hat und die Prüfung nicht besteht, kann weitgehend ohne Schaden alle anderen Moduangebote wahrnehmen. Solange am Ende die geforderten 90 LP erbracht sind, ist es in Ordnung.

bullet2 Schlechte Note nicht in Gesamtnote anrechnen

F:
Ich habe eine schlechte Note (4,0) in der Vorlesung XYZ bekommen. Darf ich eine andere Veranstaltung stattdessen besuchen damit diese Note nicht in meinen Abschluss eingeht?

A:
Ja

bullet2 Müssen die geforderten Nebenfachleistungen des MSc aus dem jeweiligen MSc-Angebot des Nebenfachs stammen?

F:
Müssen die geforderten Nebenfachleistungen des MSc aus dem jeweiligen MSc-Angebot des Nebenfachs stammen oder können sie auch aus dem dortigen BSc-Angebot stammen?

A:
Nein, sie müssen nicht aus dem MSc-Angebot stammen. M.Sc.-Module setzen ja in der Regel Kenntnisse aus dem B.Sc. im entsprechenden Fach  voraus. Mit 13 LP - Kenntnissen aus dem Nebenfachstudium im Rahmen des Bachelor Informatik ist man  nicht auf diesem Niveau.

Es gilt: Leistungen dürfen nicht doppelt eingebracht werden. Module, die im Rahmen des B.Sc.- Nebenfachs eingbracht wurden, sind in der Masterphase nicht noch einmal anrechenbar.

Es wird auch nicht verlangt, dass das NF im Master auf dem NF im Bachelor aufbauen muss, d.h. jemand kann im Bachelor Physik als Nebenfach wählen und im Master Chemie. Dann kann er mit der Chemie "von vorne" anfangen.