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Prüfungsausschuss Informatik

Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Anerkennung von Studien-  und Prüfungsleistungen.

Vorgänge für die Sie den Prüfungsausschuss brauchen:

Sie wollen an der FU Berlin Informatik studieren und haben bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, die im Rahmen des gewählten Informatikstudiengangs anerkannt werden sollen:

Vor der Einschreibung kann Ihnen der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder einer seiner Stellvertreter eine Einstufungsbescheinigung in ein höheres Fachsemester ausstellen, wenn er feststellt, dass mindestens 13 Leistungspunkte auf den von Ihnen gewählten Studiengang angerechnet werden können. Mit dieser Einstufungsbescheinigung können Sie sich bis kurz vor Beginn jeden Semesters in den von Ihnen gewählten Studiengang einschreiben (immatrikulieren). Dabei  unterliegen Sie derzeit keiner Zugangsbeschränkung und umgehen die Notwendigkeit einer Bewerbung auf einen Studienplatz, wie sie für den Zugang zum ersten Fachsemester erforderlich ist.

Jederzeit, auch nach der Immatrikulation können Sie sich vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder einem seiner Stellvertreter  bereits erbrachte Leistungen für inhaltlich passende Veranstaltungen anerkennen lassen. Dies betrifft einzelne Kurse, aber auch bestandene Fachprüfungen. Hierfür sind in erster Linie  zuständig:

  • Prof. Alt für die Anerkennung von Leistungen für Veranstaltungen aus den ersten drei Semestern des Bachelorstudienplans
  • Prof. Tolksdorf für die Anerkennung von Leistungen für Veranstaltungen ab dem vierten Semester des Bachelorstudienplans
  • Prof. Rote für die Anerkennung von Leistungen aus dem Masterstudiengang
  • Prof. Fehr für die Anerkennung von Leistungen für Veranstaltungen des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs

Anerkennungen werden dem Prüfungsbüro zeitnah zugestellt und die entsprechenden Leistungen im Campus Management System verbucht.  Anerkannte Leistungen können nicht noch einmal an der FU Berlin erbracht werden.

Im Laufe Ihres Studium können sich weitere Situationen, bei denen der Prüfungsausschuss zuständig ist, ergeben (Planung eines Auslandsstudiums, Äquivalenzfragen zu Lehrangeboten anderer Berliner Hochschulen, Verlängerung der Bearbeitungszeit für Studienabschlussarbeiten etc.)  Hierzu wenden Sie sich bitte an Prof. Rote.

Sie wollen von einem auslaufenden Studiengang (Diplom, Magister oder Lehramt) in den entsprechenden Bachelorstudiengang wechseln. Dazu wenden Sie sich zwecks Einstufung und Anerkennung an ein professorales Mitglied des Prüfungsausschusses. Die Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen folgt in diesem Fall einer vom Prüfungsausschuss veröffentlichten Richtlinie.


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Stand: 03.06.2011

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