Hier sind einige allgemeine Regeln und Ausführungsbestimmungen rund um das Bioinformatik-Studium zusammengefasst. Wir haben uns bei der Zusammenstellung daran orientiert, was häufig zu Unklarheiten und Nachfragen führt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen bzw. Studienbestandteilen findet Ihr bei den Erläuterungen und Links zu den Studienablaufplänen (Bachelor und Master).
Anerkennung von anderweitig erbrachten Studienleistungen:
Selbstverständlich ist es prinzipiell möglich, Leistungen aus einem anderen Studiengang oder von einer anderen Universität anerkennen zu lassen, d.h. dafür eine in unserem Studienplan vorgesehene Lehrveranstaltung erlassen zu bekommen. (Formulare unter "Downloads" ).
Eine solche Anerkennung ist aber nur möglich, wenn es sich
- um Leistungen aus einem vorigen (vollendeten oder abgebrochenen) Studium oder
- um Leistungen, die im Rahmen von Auslandssemestern erbracht wurden, handelt.
In allen anderen Fällen müssen die durch die Studienordnung vorgesehenen Module absolviert werden, auch wenn sich dadurch die Studiendauer verlängern sollte.
Für die Anerkennung zuständig ist der Prüfungsausschuss. Dieser hat seine Anerkennungskompetenz in einfachen Fällen delegiert an die Modulverantwortlichen bzw. Fachkoordinatoren der einzelnen Module. In Zweifelsfällen soll immer der Prüfungsausschuss einbezogen werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn die nachgewiesene Note nicht eindeutig in das von uns verwendete Notensystem übersetzbar ist.
Anerkennungsregeln:
Folgende allgemeine Regeln gelten für die Anerkennung:
- Umfang und Vertiefungsgrad der anzuerkennenden Leistung müssen mindestens gleich sein wie im Originalmodul, inhaltlich ist eine weitgehende Entsprechung erforderlich.
- Der Studierenden ist selbst verantwortlich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Neben dem Leistungsnachweis an sich können das Modulbeschreibungen, bearbeitete Übungsaufgaben, Auszüge aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienordnungen etc. sein.
- Die Leistungsnachweise sollten i. d. R. nicht älter als 5 Jahre sein. (Ausnahme: abgeschlossenes Studium)
- Anerkennungen sollen generell gleich zu Beginn des Studiums vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere der Gesamtübersicht und evtl. Abwägung wegen, wenn viele Leistungen anerkannt werden sollen.
- Nach einem erfolglosen Prüfungsversuch in einem Modul ist eine nachträgliche Anerkennung ausgeschlossen! Umgekehrt kann eine einmal anerkannte Leistung nicht mehr zurückgenommen oder verbessert werden.
Für das Wahlfach (nur alte Studienordnungen) gelten etwas andere Regeln (siehe Seite "Wahlfach").
Bei Rückfragen von Studierenden oder Modulverantwortlichen: bitte wenden Sie sich an das Prüfungsbüro.
Vorgehensweise
In allen Fällen wendet ihr euch bitte mit allen Unterlagen ans Prüfungsbüro! Zuvor ist aber in jedem Fall ein bisschen Vorarbeit erforderlich!
Überlegt euch, welche Lehrveranstaltungenihr erlassen haben wollt! Vergleicht dazu eure Lehrveranstaltungen mit unseren. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Bioinformatik findet ihr im aktuellen oder alten KVV.
Als nächstes druckt ihr euch das Anerkennungsformular aus und füllt es so weit es geht aus (für jede anzuerkennende Lehrveranstaltung einzeln!).
Dann überlegt ihr euch, ob und welche ergänzenden Unterlagen ihr zusammen mit euren Scheinen einreichen wollt, also z.B. ein Auszug aus dem KVV, eine Vordiplomnote etc. Bitte macht euch klar, dass eine Anerkennung nur möglich ist, wenn Inhalt, Umfang und Prüfungsform der von euch besuchten Veranstaltungen für uns nachvollziehbar sind! Eventuell könnt ihr auch selbst eine stichpunktartige Zusammenfassung schreiben und von eurem ehemaligen Dozenten unterschreiben lassen.
Jetzt erst geht ihr ins Prüfungsbüro und bringt alles mit: Originalscheine + Kopien, die (vorausgefüllten) Formulare und evtl. ergänzende Unterlagen. Das Prüfungsbüro veranlasst beim jeweiligen Moduverantwortlichen die Anerkennung(en).
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen/Modulen:
Grundsätzlich müsst Ihr Euch zu allen Lehrveranstaltungen, die Ihr besuchen wollt, fristgerecht anmelden. Leider sind die Regeln hierfür zurzeit nicht einheitlich. Wer nach der neuen Studienordnung studiert, muss sich über Campus Management anmelden. Hierzu bitte gesonderte Informationen beachten. Ansonsten gilt das vom jeweiligen Dozenten/Institut vorgegebene Verfahren (meist per Anmeldeliste oder online). Bitte erkundigt Euch in der Veranstaltung! Die genauen Fristen werden noch bekannt gegeben.
Bitte beachtet, dass die Anmeldung zur Lehrveranstaltung gleichzeitig eine Anmeldung zur Abschlussprüfung ist, von der ihr ohne triftigen Grund nach Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr zurücktreten könnt.
Datenbankauszüge:
Wer nach der alten Studienordnung studiert, dessen Noten werden in HISPOS verwaltet. Leider könnt Ihr dort die Noten nicht direkt einsehen. Deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig (1-2 mal jährlich) einen Datenbankauszug vom Prüfungsbüro per E-Mail anzufordern. Dann könnt Ihr kontrollieren, ob alle Noten korrekt eingetragen wurden. Leider dauert es meist mehrere Monate, bis alle Noten eines Semesters in der Datenbank erfasst sind. Vor Ende Mai bzw. Ende November könnt Ihr nicht damit rechnen, dass alle Noten des vorangegangenen Semesters eingetragen sind. Bitte beachtet, dass die Dozenten Euch die Prüfungsergebnisse direkt mitteilen müssen, der Datenbankauszug dient nur der Kontrolle!
Wer eine offizielle Leistungsaufstellung mit Stempel und Unterschrift benötigt (z.B. für eine Bewerbung) kann das auch vom Prüfungsbüro bekommen.
Krankheit:
Wer krank ist oder aus sonst einem triftigen Grund für einen kürzeren oder längeren Zeitraum nicht studieren kann, sollte sich ein Attest (Krankschreibung) besorgen. Bitte bedenkt, dass in den meisten Veranstaltungen Anwesenheitspflicht herrscht, so dass Euer (unentschuldigtes) Fehlen recht schnell unangenehme Konsequenzen haben kann! Ganz besonders wichtig ist ein Attest natürlich bei einer versäumten Prüfung! Legt das Attest dem zuständigen Dozenten vor, damit Euch kein Fehlversuch angerechnet wird! Im Prüfungsbüro werden übrigens keine Krankschreibungen gesammelt, bewahrt die lieber bei Euch zu Hause auf.
Leistungspunkte (Credits):
In den Bachelor- und Masterstudiengängen werden alle Lehrveranstaltungen/Module nach dem European Credit Transfer System (ECTS) mit Leistungspunkten (LP) versehen. Die LP sind durch die Prüfungsordnung festgelegt und sollen den Umfang der studentischen Arbeitsleistung wiedergeben, also den durchschnittlichen Gesamtarbeitsaufwand inklusive Vor- und Nachbereitung. Für einen LP müsst Ihr mit etwa 30 Stunden Arbeit rechnen.
Maluspunkte:
Maluspunkte bekommt man für wiederholtes Nichtbestehen von Prüfungen. Die offizielle FU-Regelung lautet:
„Alle mit „nicht bestanden“ bewerteten Prüfungen dürfen grundsätzlich einmal wiederholt werden – bei Antritt zur zweiten Wiederholung bzw. zum dritten und zu jedem weiteren Prüfungsversuch wird je ein Maluspunkt vermerkt“
Im Bachelorstudiengang sind maximal 7 Maluspunkte erlaubt (Master: 3), überschreitet man diese Zahl, wird man exmatrikuliert.
Noten:
Bis auf das Wahlfach, Berufs- und Forschungspraktikum (in der neuen Studienordnung auch der ABV-Bereich), werden alle Lehrveranstaltungen bzw. Module benotet (das Forschungspraktikum wird zwar auch benotet, die Note fließt aber nicht in die Gesamtnote ein, wird jedoch auf dem Zeugnis aufgeführt). Durch das studienbegleitende Prüfungssystem gehen alle Noten gewichtet mit der Leistungspunktzahl in die Abschlussnote ein. Deshalb sind gute Noten von Anfang an wichtig! Als Einzelnoten werden nur die herkömmlichen Kommanoten: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0 vergeben. Bei errechneten Noten (z.B. die Gesamtnote) können natürlich auch Zwischenwerte vorkommen. Wer nicht bestanden hat bekommt eine 5,0 und muss/darf die Prüfung wiederholen. Wenn Ihr einmal bestanden habt, dürft Ihr die Prüfung (zwecks Notenverbesserung) nicht mehr wiederholen!
Prüfungsberatung:
Überschreitet ihr die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester, müsst ihr an einer Prüfungsberatung teilnehmen. Ihr werdet zusammen mit der Aufforderung zur Rückmeldung einen Hinweis auf die Prüfungsberatung erhalten.
Die Prüfungsberatungen für Bioinformatiker werden von den Professoren Bockmayr und Reinert durchgeführt. Wendet euch an sie und vereinbart einen Termin.
