Kommunikationsnetze mit überprüfbarem Datenschutz

Prof. Dr. Andreas Pfitzmann

Infomatik TU Dresden

Durch die immer stärkere Nutzung öffentlicher Vermittlungsnetze wird Datenschutz in ihnen zunehmend wichtiger. Sensitive Daten (z.B. personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse) können in Vermittlungsnetzen sowohl aus den eigentlichen Nutzdaten als auch aus den Vermittlungsdaten, z.B. Ziel- und Herkunftsadresse, Datenumfang und Zeit, gewonnen werden. Es wird diskutiert, inwiefern diese Daten schutzwürdig sind, welchen Bedrohungen sie ausgesetzt sind und was daher die Schutzziele sein sollten:

Da insbesondere die unerlaubte Weitergabe von Information kaum zu entdecken und nicht rückgängig zu machen ist, sollten Nutz- und Vermittlungsdaten vor illegalen und legalen Netzbenutzern, den Betreibern der Netze und ihren Angestellten sowie den Herstellern der Vermittlungszentralen geschützt werden. Manche Vermittlungsdaten, z.B. die genauen Netzadressen der Teilnehmer, müssen auch vor Kommunikationspartnern, etwa Datenbanken, geschützt werden, damit sie nicht als Personenkennzeichen verwendbar werden.

Bei den heute üblichen und von den Postverwaltungen auch für die Zukunft geplanten Strukturen öffentlicher Netze erlauben auch juristische Datenschutzvorschriften und Verschlüsselung keinen ausreichenden und mit vernünftigem Aufwand überprüfbaren Datenschutz.

Deshalb werden die zur Abhilfe geeigneten bekannten Grundverfahren zusammen mit einigen Überlegungen zu ihrer Implementierung dargestellt und unter technischen Gesichtspunkten verglichen. Danach wird erläutert, welche organisatorische Einbettung diese technischen Verfahren erfordern und wie ein Vergleich unter diesem Aspekt ausfällt.


Siehe auch:

Das Projekt Sirene an der Uni Hildesheim
 

Die Vortragsfolien: