Tina Müller |
Version vom: $Date: 2001/02/09 16:01:09 $
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Wie wird das Vermitteln umgesetzt?a) per ssloder b) zumindest verschlüsselt Welche Daten werden beim Kauf vermittelt?a) Lastschrift: Bankleitzahl, Kontonummer, Name + Vorname des Kontoinhabers,Name + Vorname des Kunden, email des Kunden, Anschrift des Kunden b) Kreditkarte: Kreditkartengesellschaft (Typ der Kreditkarte), Kreditkartennummer, Name + Vorname des Kreditkarteninhabers, Name + Vorname des Kunden, email des Kunden, Anschrift des Kunden Wie können (sollen) Käufe rückgängig gemacht werden?Überlegung:Shopmodus: Solange die Waren nicht im Versandstatus sind, kann per Webinterface rückgängig gemacht werden. -> viel Programmieraufand, vergleichsweise wenig Nutzen, daher keine Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. Allerdings gilt das allgemeine Rückgaberecht (bei Tickets bis zu einer Frist von x Tagen vor der Veranstaltung; nicht bei ausgedruckten Tickets!) Im Auktionsmodus kann nicht rückgängig gemacht werden, denn wenn man sich z.B. Kinokarten an der Kasse kauft, kann man diese auch nicht mehr zurückgeben. Bonitätsprüfung-> Der Kunde muss beim System registriert sein (s.u.).-> Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein. -> Der Kunde muss in Deutschland seinen Wohnsitz haben: Anschrift -> Die monetäre Bonität kann nur anbieterseitig geprüft werden. ->Bankeinzug/Rechnung Registrierung erfolgt aus Sicherheitsgründen per Post, mit einem sog. Activator Key; das ist bei folgendem Szenario nützlich: Ein neuer Kunde ersteigert ein Ticket und möchte es per Bankeinzug bezahlen und sich sofort ausdrucken. Das macht es Betrügern sehr einfach. Entweder muss hier der Anbieter sicherstellen, dass ein Ticket nach dem Ausdrucken noch ungültig gemacht werden kann (indem beim Einlass das Ticket geprüft wird) oder der Kunde muss per Post registriert sein, was sicherer ist und evtl. weniger Aufwand für Anbieter und uns) ->Kreditkartenfall: Anbieter muss Vertrag mit Kreditkartengesellschaft (KG) haben, von der der Kunde seine Karte bezieht. Bei überschreitung eines best. Betrages muss der Anbieter den Genehmigungsdienst der KG kontaktieren. Die KG bezahlt den Anbieter nach Abzügen (ca. 2-4%). Die KG schickt der Kundenbank die Monatsabrechnung. Die Kundenbank bezahlt die KG. Der Kunde bekommt von seiner Bank einen Auszug. Ist das Kundenkonto nicht gedeckt, muss die Bank trotzdem zahlen (beim Lastschriftverfahren mit Kreditkarte zumindest, den Fall haben wir hier aber nicht) Die Bank kann sich dagegen versichern. Das Missbrauchsrisiko (Betrug ...) wird von der KG übernommen. Wir wollen einerseits nicht den Zahlungsverkehr behandeln, andererseits aber gültige Tickets ausgeben.Für Kreditkartenverifizierung gibt es dritte Anbieter, diedann für einen Kauf alles weitere Erledigen und in recht kurzer Zeit (also innerhalb weniger Minuten) den Kauf freigeben oder nicht, da sie mit den Kreditkartengesellschaften einen Vertrag haben und dort online prüfen können, ob die Daten richtig sind. Da wir für den Zahlungsverkehr selbst nicht zuständig sind, muss sich also der Anbieter um ein solches System kümmern; damit hat er also je nach seinen Sicherheitsansprüchen die Möglichkeit, darüber selbst zu bestimmen. So haben wir, die Vermittler, hier keine Gewährleistungspflicht, ausser die Daten korrekt zu vermitteln. Was passiert, wenn der Anbieter den kauf nicht akzeptiert ?Dann muss er auch triftige Gründe haben (Zahlungsunfähigkeit, SCHUFA, ...)Bei einer Auktion bekommt das nächst-niedrigere Gebot den Zuschlag, es sei denn, dieser Bieter kann nachweisen, dass er für das Geld schon etwas anderes gekauft/ersteigert hat. Das ist dann schon alles eine Sache zwischen Anbieter und Kunde, wir sind nur dafür da, zwischen den beiden in der virtuellen Auktionshalle zu vermitteln. Autoren: Alexander Steidinger, Tina Müller |
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