Anrechnung von Leistungen an anderen HochschulenBerufsakademienF: Kann ich Teile einer Ausbildung an einer Berufsakademie anrechnen lassen?
Im Berliner Hochschulgesetz sind Regelungen über die Anrechnung von Studienzeiten und Leistungen an der BA beim Übergang zu Hochschulen festgeschrieben. Insofern ist die Durchlässigkeit zu weiter aufbauender Hochschulbildung gesichert. http://www.ba-berlin.de/konzept/anerkennung.htm : In § 11, Abs. 6 des Berliner Berufsakademiegesetzes wird festgestellt, dass das erfolgreich abgeschlossene Studium an der Berufsakademie dem Abschluss der entsprechenden Fachrichtung an einer Fachhochschule gleichwertig ist . Ähnliche Festlegungen haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen für ihre Berufsakademien getroffen. Damit gilt für die Anerkennung von Leistungen die gleichen Regelungen wie für die FHs. » Siehe auch: FHs FHsF: Kann ich Teile einer Ausbildung an einer FH anrechnen lassen?
Nach einer individuellen Durchsicht der Prüfungsleistung und der Bewertung deren Vergleichbarkeit mit den Leistungsanforderungen der hiesigen Ordnungen kann eine Einstufung in ein Semester des Grundstudiums vorgenommen werden. Dabei sollte der/die InteressentIn einen Vorschlag vorlegen. |