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bullet1 Anrechnung von Leistungen an anderen Hochschulen

bullet2 Berufsakademien

F:

Kann ich Teile einer Ausbildung an einer Berufsakademie anrechnen lassen?


A:

Im Berliner Hochschulgesetz sind Regelungen über die Anrechnung von Studienzeiten und Leistungen an der BA beim Übergang zu Hochschulen festgeschrieben. Insofern ist die Durchlässigkeit zu weiter aufbauender Hochschulbildung gesichert.

http://www.ba-berlin.de/konzept/anerkennung.htm  : In § 11, Abs. 6 des Berliner Berufsakademiegesetzes wird festgestellt, dass das erfolgreich abgeschlossene Studium an der Berufsakademie dem Abschluss der entsprechenden Fachrichtung an einer Fachhochschule gleichwertig ist . Ähnliche Festlegungen haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen für ihre Berufsakademien getroffen.

Damit gilt für die Anerkennung von Leistungen die gleichen Regelungen wie für die FHs.


» Siehe auch: FHs

bullet2 FHs

F:

Kann ich Teile einer Ausbildung an einer FH anrechnen lassen?


A:

Nach einer individuellen Durchsicht der Prüfungsleistung und der Bewertung deren Vergleichbarkeit mit den Leistungsanforderungen der hiesigen Ordnungen kann eine Einstufung in ein Semester des Grundstudiums vorgenommen werden. Dabei sollte der/die InteressentIn einen Vorschlag vorlegen.