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Informatik als Nebenfach
Nichtpsychologisches Wahlfach Informatik
F:
Ich studiere Psychologie im Hauptfach und Informatik im Nebenfach. Ich habe in den letzten beiden Semestern
Informatik A und Informatik B studiert. Nun muss ich, wenn ich dass richtig verstanden habe,
einen Schein im Haupstudium erwerben. Habe ich hier die freie Wahl, oder gibt es Einschränkungen? Muss
ich desweiteren auch eine Prüfung ablegen oder ist mit den Scheinen von Informatik A und
Informatik B und Schein-Haupstudium alles abgearbeitet?
A:
Wenn Sie im Hauptstudium nur einen Leistungsnachweis in Informatik erbringen und dazu eine mündliche
Prüfung ablegen, dann erfüllen Sie bereits die Anforderungen des Diplomstudiengangs Psychologie
hinsichtlich des "Nicht Psychologischen" Wahlfachs.
Da die Informatik ein deutlich umfangreicheres Nebenfachstudium anbietet, darf auf Ihrem Zeugnis in
diesem Fall nicht der Terminus "Nebenfach Informatik" stehen. Es muss hier entweder
"Nichtpsychologisches Wahlfach Informatik" oder der Titel der von Ihnen gewählten Veranstaltung
stehen.
Nichtbiologisches Nebenfach Informatik
F:
Das Prüfungsamt der Biologie sagt zum dortigen Nichtbiologischen Nebenfach Informatik: "Laut Anforderungen
der Biologie benoetigen Sie 8-14 SWS und ein bis zwei Leistungsnachweise fuer Ihr
Nichtbiologisches Nebenfach (alle nicht durch Leistungsnachweise belegten Veranstaltungen muessen in
den Studienbuchseiten aufgefuehrt werden). Laut dem Anforderungskatalog der Informatik benoetigen
Sie die beiden Grundstudiumsveranstaltungen und *eine* weiterfuehrende Veranstaltung aus dem Hauptstudium
der Informatik."
Die beiden Veranstaltungen, die ich besuche ('Algorithmen und Datenstrukturen' für Bioinformatiker sowie
'Algorithmische Bioinformatik'), sind Veranstaltungen des Bachelorstudienganges Bioinformatik -
zusätzlich sind diese Veranstaltungen einmal im Grundstudiumskatalog bzw. im Hauptstudiumskatalog des
KVV für Informatik (Diplom) gelistet und bauen aufeinander auf. Ich weiss nun nicht recht, ob de
Schein 'Algorithmen und Datenstrukturen' ausreicht, um fuer die Diplomprüfung im nichtbiologischen Nebenfach
zugelassen zu werden, oder ob ich mindestens den Schein 'Algorithmische Bioinformatik'
benötige.
A:
Es ist zu klären, ob diese Veranstaltungen a) informatisch genug und b) einem Hauptstudium zuzurechnen
sind. "Algorithmische Bioinformatik" erfüllt beide Kriterien, während "Algorithmen und
Datenstrukturen" Inhalt aus einem informatischen Grundstudium darstellt. Den Anforderungen der
Biologie wird also aus unserer Sicht "Algorithmische Bioinformatik" gerecht, während "Algorithmen
und
Datenstrukturen" dies nicht tut. In der Bioinformatik finden nur studienbegleitende Prüfungen statt,
dazu muss Ihnen Prüfungsausschuss Bioinformatik weitere Informationen geben.
Informatik als Nebenfach für Mathematik
- Grundlagen der theoretischen Informatik im
Nebenfach eines Mathematikstudiums
F:
Ist "Grundlagen der theoretischen Informatik" als Nebenfachveranstaltung für mein Mathematikstudium
wählbar? Sie ist zumindest im KVV nicht als solche gekennzeichnet.
A:
Im Rahmen des Nebenfachstudiums Informatik kann diese Veranstaltung eingebracht werden. Für das Grundstudium
des Nf. Informatik haben wir ja Informatik A und B. Im Hauptstudium besteht an sich freie
Auswahl, in der Regel sollten es allerdings Veranstaltungen aus dem fortgeschrittenen Grundstudium (oder
natürlich Hauptstudium) sein. Im Falle der Theo Inf gibt es keine Bedenken, das für das Nf
Hauptstudium zuzulassen.
- Prüfungen im Hauptstudium Informatik als
Nebenfach für Mathematik
F:
Ich studiere im 5. Semester Mathematik auf Diplom mit Informatik als Nebenfach und konnte im Internet
nur wenig bzw. nur sehr oberflächliche Informationen bezüglich des Hauptstudiums im Nebenfach
Informatik finden. Auf die folgenden Fragen habe ich keine Antworten gefunden:
Mein Prüfungsordnung schreibt im Rahmen der Diplomhauptprüfung eine halbstündige mündliche Pruefung
im Nebenfach vor. Ich habe gehört, dass man in dieser Prüfung nur über eine Vorlesung geprüft wird.
Stimmt das?
Gibt es spezielle Anforderungen an diese Vorlesung?
Darf man sich beispielweise auch über eine (3+2)-stündige Vorlesung wie EAA (Entwurf und Analyse von
Algorithmen) oder GTI (Grundlagen der theoretischen Informatik) prüfen lassen?
Wäre auch folgende Kombination möglich: Nebenfachprüfung in Informatik in GTI sowie Prüfung in angewandter
Mathematik in EAA und weiteren Mathematikvorlesungen? (Das die Prüfung in angewandter
Mathematik in EAA möglich ist weiß ich, es geht darum, ob die Kombination möglich ist.)
A:
Die DPO Mathematik verlangt, dass in jeder mündlichen Prüfung wenigstens zwei Gebiete (sprich
Vorlesungen) geprüft werden. Das gilt auch für die Prüfung im Nebenfach. Daraus folgen folgende Antworten
Ich habe gehört, dass man in dieser Prüfung nur über eine Vorlesung geprüft wird. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht.
Gibt es spezielle Anforderungen an diese Vorlesung?
Wenn das Vertiefungsgebiet (sprich die Diplomarbeit ) theoretische Informatik ist, dann dürfen alle
Vorlesungen der theoretischen Informatik nicht im Nebenfach studiert und geprüft werden.
Darf man sich beispielweise auch über eine (3+2)-stündige Vorlesung wie EAA (Entwurf und Analyse
von Algorithmen) oder GTI (Grundlagen der theoretischen Informatik) prüfen lassen?
Ja, mit der o.g. Ausnahme
Wäre auch folgende Kombination möglich: Nebenfachprüfung in Informatik in GTI sowie Prüfung in angewandter
Mathematik in EAA und weiteren Mathematikvorlesungen? (Das die Prüfung in angewandter
Mathematik in EAA möglich ist weiß ich, es geht darum, ob die Kombination möglich ist.)
Nein, weil GtI alleine nicht genügt. Es ginge aber GtI + eine andere Vorlesung in der Nebenfachprüfung
und EAA + eine andere Vorlesung der angewandten Mathematik in der Prüfung zu AM, falls Sie nicht in
theoretischer Informatik ihre Diplomarbeit schreiben.
- Anrechenbarkeit bestimmter Kurse für
Informatik als Nebenfach Mathematik
F:
Ist das Proseminar theoretische Informatik (http://www.mi.fu-berlin.de/kvv/?veranstaltung=600) für das
Nebenfach anrechenbar? (ich gehe davon aus, denn es handelt sich dabei um dieFortsetzung einer
anrechenbaren Veranstaltung)
Ist der Programmierkurs C/C++ (http://www.mi.fu-berlin.de/kvv/?veranstaltung=655) für das Nebenfach
anrechenbar?
A:
Ja, das Proseminar ist auf die erforderlichen 18 SWS anrechenbar, falls ihr Vertiefungsgebiet
nicht theoretische Informatik ist. Allerdings beachten Sie, dass die Anforderungen im Hauptstudium bzgl
der
Leistungsnachweise das Softwarepraktikum und zwei Übungsscheine verlangt. (s.Studienhandbuch S.484 unter
Abschnitt 5.5). Daraus ergibt sich, dass der Leistungsnachweis zum Proseminar nicht
eingebracht werden kann.
Der Programmierkurs C/C+ kann analog zum Proseminar zu den notwendigen 18 SWS Nebenfachstudium beitragen,
der Schein ist aber nicht relevant.
- Studienbegleitende Prüfungen im Vordiplom
F:
Ich studiere Mathematik auf Diplom mit Nebenfach Informatik, und bin etwas verunsichert wegen der Vordiplomsprüfung
im Nebenfach Informatik. Ich habe einen Schein in ALP1, habe ALP2 letztes Semester
gehört, jedoch keinen Schein gemacht, werde im kommenden Winter-Semester den ALP3- Schein machen, und
habe Rechnerstrukturen von einem früheren Studium anerkannt bekommen.
Ich dachte bisher, die Vordiplomsprüfung im Nebenfach Informatik sei eine mündliche Prüfung über den
Stoff von Informatik A und B bzw. ALP I-III (mit LNW ALPI oder II und III) und RS, habe jetzt aber gehört
dass die Prüfung studienbegleitend bereits mit Inf. A und B erbracht ist. Dann hätte ich allerdings
"nur" die Leistungsnachweise ALP1, ALP3 und RS anstelle von Informatik A und B.
Reicht das, oder brauche ich auch den Nachweis über ALP II? Wie wird denn dann die Note ermittelt, und
wer entscheidet das letztendlich bzw. was muss ich überhaupt tun, um die Vordiplomsprüfung im
Nebenfach Informatik "bestanden" zu haben?
A:
Die Neuregelung besagt, dass Nebenfachstudierende im Vordiplom nur noch die studienbegleitenden Prüfungsleistungen
zu Informatik A und B erbringen müssen.
Der Prüfungsausschuss erkennt aber ALP I und RS als Ersatz für Informatik A an, wobei die Note 2:1 ermittelt
wird.
Ebenso wird ALP III als Ersatz für Informatik B anerkannt.
Informatik als Nebenfach in einem
Bachelorstudiengang
F:
Ich will Informatik als Nebenfach in meinem Bachelorstudiengang belegen. Welche Leistungen muss ich
erbringen?
A:
Soweit nicht anderes für Ihren Bachelorstudiengang mit dem Fachbereich Mathematik und Informatik vereinbart
ist, müssen Sie die Veranstaltungen
-
Informatik A
-
Informatik B
belegen. Diese erbringen zusammen 16 ECTS Credits. Sollten in Ihrem Bachelorstudium mehr Credits im
Nebenfach erforderlich sein, müssen Sie die Veranstaltung
belegen. Diese erbringt weitere 8 ECTS Credits. Sollten in Ihrem Bachelorstudium noch mehr Credits im
Nebenfach erforderlich sein, müssen Sie weitere beliebig wählbare Veranstaltungen aus dem Angebot für
das Informatik Hauptstudium belegen.
Zulassungsvoraussetzungen der
Magister-Abschlussprüfung
F:
Im Studienhandbuch WS 04/05 sind auf Seite 484 unter Punkt 5.4 die Zulassungsvoraussetzungen der
Abschlussprüfung im NF Informatik aufgeführt. Die letzte Zeile davon lautet "Ein Leistungsnachweis
aus
einem Seminar, Projekt oder Praktikum". Ist das richtig?
A:
Nein, das ist falsch dargestellt, notwendig sind nach §19 der Ordnung lediglich ein "Leistungsnachweis
zum SWP und ein weiterer Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium der Informatik".
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