PA Informatik Infos

bullet1 Informatik als Nebenfach

bullet2 Nichtpsychologisches Wahlfach Informatik

F:
Ich studiere Psychologie im Hauptfach und Informatik im Nebenfach. Ich habe in den letzten beiden Semestern Informatik A und  Informatik B studiert. Nun muss ich, wenn ich dass richtig verstanden habe, einen Schein im Haupstudium erwerben. Habe ich hier die freie Wahl, oder gibt es Einschränkungen? Muss ich desweiteren auch eine Prüfung ablegen oder ist mit den Scheinen von  Informatik A und  Informatik B und Schein-Haupstudium alles abgearbeitet?

A:
Wenn Sie im Hauptstudium nur einen Leistungsnachweis in Informatik erbringen und dazu eine mündliche Prüfung ablegen, dann erfüllen Sie bereits die Anforderungen des Diplomstudiengangs Psychologie hinsichtlich des "Nicht Psychologischen" Wahlfachs.
Da die Informatik ein deutlich umfangreicheres Nebenfachstudium anbietet, darf auf Ihrem Zeugnis in diesem Fall nicht der Terminus "Nebenfach Informatik" stehen. Es muss hier entweder "Nichtpsychologisches Wahlfach Informatik" oder der Titel der von Ihnen gewählten Veranstaltung stehen.

bullet2 Nichtbiologisches Nebenfach Informatik

F:
Das Prüfungsamt der Biologie sagt zum dortigen Nichtbiologischen Nebenfach Informatik: "Laut Anforderungen der Biologie benoetigen Sie 8-14 SWS und ein bis zwei Leistungsnachweise fuer Ihr Nichtbiologisches Nebenfach (alle nicht durch Leistungsnachweise belegten Veranstaltungen muessen in den Studienbuchseiten aufgefuehrt werden). Laut dem Anforderungskatalog der Informatik benoetigen Sie die beiden Grundstudiumsveranstaltungen und *eine* weiterfuehrende Veranstaltung aus dem Hauptstudium der Informatik."
Die beiden Veranstaltungen, die ich besuche ('Algorithmen und Datenstrukturen' für Bioinformatiker sowie 'Algorithmische Bioinformatik'), sind Veranstaltungen des Bachelorstudienganges Bioinformatik - zusätzlich sind diese Veranstaltungen einmal im Grundstudiumskatalog bzw. im Hauptstudiumskatalog des KVV für Informatik (Diplom) gelistet und bauen aufeinander auf. Ich weiss nun nicht recht, ob de Schein 'Algorithmen und Datenstrukturen' ausreicht, um fuer die Diplomprüfung im nichtbiologischen Nebenfach zugelassen zu werden, oder ob ich mindestens den Schein 'Algorithmische Bioinformatik' benötige.

A:


Es ist zu klären, ob diese Veranstaltungen a) informatisch genug und b) einem Hauptstudium zuzurechnen sind. "Algorithmische Bioinformatik" erfüllt beide Kriterien, während "Algorithmen und Datenstrukturen" Inhalt aus einem informatischen Grundstudium darstellt. Den Anforderungen der Biologie wird also aus unserer Sicht "Algorithmische Bioinformatik" gerecht, während "Algorithmen und Datenstrukturen" dies nicht tut. In der Bioinformatik finden nur studienbegleitende Prüfungen statt, dazu muss Ihnen Prüfungsausschuss Bioinformatik weitere Informationen geben.

bullet2 Informatik als Nebenfach für Mathematik

  • Grundlagen der theoretischen Informatik im Nebenfach eines Mathematikstudiums
    F:
    Ist "Grundlagen der theoretischen Informatik" als Nebenfachveranstaltung für mein Mathematikstudium wählbar? Sie ist zumindest im KVV nicht als solche gekennzeichnet.

    A:
    Im Rahmen des Nebenfachstudiums Informatik kann diese Veranstaltung eingebracht werden. Für das Grundstudium des Nf. Informatik haben wir ja Informatik A und B. Im Hauptstudium besteht an sich freie Auswahl, in der Regel sollten es allerdings Veranstaltungen aus dem fortgeschrittenen Grundstudium (oder natürlich Hauptstudium) sein. Im Falle der Theo Inf  gibt es keine Bedenken, das für das Nf Hauptstudium zuzulassen.


     
  • Prüfungen im Hauptstudium Informatik als Nebenfach für Mathematik
    F:
    Ich studiere im 5. Semester Mathematik auf Diplom mit Informatik als Nebenfach und konnte im Internet nur wenig bzw. nur sehr oberflächliche Informationen bezüglich des Hauptstudiums im Nebenfach Informatik finden. Auf die folgenden Fragen habe ich keine Antworten gefunden:

    Mein Prüfungsordnung schreibt im Rahmen der Diplomhauptprüfung eine halbstündige mündliche Pruefung im Nebenfach vor. Ich habe gehört, dass man in dieser Prüfung nur über eine Vorlesung geprüft wird. Stimmt das?

    Gibt es spezielle Anforderungen an diese Vorlesung?

    Darf man sich beispielweise auch über eine (3+2)-stündige Vorlesung wie EAA (Entwurf und Analyse von Algorithmen) oder GTI (Grundlagen der theoretischen Informatik) prüfen lassen?

    Wäre auch folgende Kombination möglich: Nebenfachprüfung in Informatik in GTI sowie Prüfung in angewandter Mathematik in EAA und weiteren Mathematikvorlesungen? (Das die Prüfung in angewandter Mathematik in EAA möglich ist weiß ich, es geht darum, ob die Kombination möglich ist.)

    A:
    Die DPO Mathematik verlangt, dass in jeder mündlichen Prüfung wenigstens zwei  Gebiete (sprich Vorlesungen) geprüft werden. Das gilt auch für die Prüfung im Nebenfach. Daraus folgen folgende Antworten

    Ich habe gehört, dass man in dieser Prüfung nur über eine Vorlesung geprüft wird. Stimmt das?

    Nein, das stimmt nicht.

    Gibt es spezielle Anforderungen an diese Vorlesung?

    Wenn das Vertiefungsgebiet (sprich die Diplomarbeit ) theoretische Informatik ist, dann dürfen alle Vorlesungen der theoretischen Informatik nicht im Nebenfach studiert und geprüft werden.

    Darf man sich beispielweise auch über eine (3+2)-stündige Vorlesung wie EAA (Entwurf und Analyse von Algorithmen) oder GTI (Grundlagen der theoretischen Informatik) prüfen lassen?

    Ja, mit der o.g. Ausnahme

    Wäre auch folgende Kombination möglich: Nebenfachprüfung in Informatik in GTI sowie Prüfung in angewandter Mathematik in EAA und weiteren Mathematikvorlesungen? (Das die Prüfung in angewandter Mathematik in EAA möglich ist weiß ich, es geht darum, ob die Kombination möglich ist.)

    Nein, weil GtI alleine nicht genügt. Es ginge aber GtI + eine andere Vorlesung in der Nebenfachprüfung und EAA + eine andere Vorlesung der angewandten Mathematik in der Prüfung zu AM, falls Sie nicht in theoretischer Informatik ihre Diplomarbeit schreiben. 


     
  • Anrechenbarkeit bestimmter Kurse für Informatik als Nebenfach Mathematik
    F:
    Ist das Proseminar theoretische Informatik (http://www.mi.fu-berlin.de/kvv/?veranstaltung=600) für das Nebenfach anrechenbar? (ich gehe davon aus, denn es handelt sich dabei um dieFortsetzung einer anrechenbaren Veranstaltung)

    Ist der Programmierkurs C/C++ (http://www.mi.fu-berlin.de/kvv/?veranstaltung=655) für das Nebenfach anrechenbar?

    A:
    Ja, das Proseminar ist auf die erforderlichen 18 SWS anrechenbar,  falls ihr Vertiefungsgebiet nicht theoretische Informatik ist. Allerdings beachten Sie, dass die Anforderungen im Hauptstudium bzgl der Leistungsnachweise das Softwarepraktikum und zwei Übungsscheine verlangt. (s.Studienhandbuch S.484 unter Abschnitt 5.5). Daraus ergibt sich, dass der Leistungsnachweis zum Proseminar nicht eingebracht werden kann.

    Der Programmierkurs C/C+ kann analog zum Proseminar zu den notwendigen 18 SWS Nebenfachstudium beitragen, der Schein ist aber nicht relevant.


     
  • Studienbegleitende Prüfungen im Vordiplom
    F:
    Ich studiere Mathematik auf Diplom mit Nebenfach Informatik, und bin etwas verunsichert wegen der Vordiplomsprüfung im Nebenfach Informatik. Ich habe einen Schein in ALP1, habe ALP2 letztes Semester gehört, jedoch keinen Schein gemacht, werde im kommenden Winter-Semester den ALP3- Schein machen, und habe Rechnerstrukturen von einem früheren Studium anerkannt bekommen.

    Ich dachte bisher, die Vordiplomsprüfung im Nebenfach Informatik sei eine mündliche Prüfung über den Stoff von Informatik A und B bzw. ALP I-III (mit LNW ALPI oder II und III) und RS, habe jetzt aber gehört dass die Prüfung studienbegleitend bereits mit Inf. A und B erbracht ist. Dann hätte ich allerdings "nur" die Leistungsnachweise ALP1, ALP3 und RS anstelle von Informatik A und B.

    Reicht das, oder brauche ich auch den Nachweis über ALP II? Wie wird denn dann die Note ermittelt, und wer entscheidet das letztendlich bzw. was muss ich überhaupt tun, um die Vordiplomsprüfung im Nebenfach Informatik "bestanden" zu haben?

    A:

    Die Neuregelung besagt, dass Nebenfachstudierende im Vordiplom nur noch die studienbegleitenden Prüfungsleistungen zu Informatik A und B erbringen müssen.

    Der Prüfungsausschuss erkennt aber ALP I und RS als Ersatz für Informatik A an, wobei die Note 2:1 ermittelt wird.

    Ebenso wird ALP III als Ersatz für Informatik B anerkannt.


     

bullet2 Informatik als Nebenfach in einem Bachelorstudiengang

F:
Ich will Informatik als Nebenfach in meinem Bachelorstudiengang belegen. Welche Leistungen muss ich erbringen?

A:
Soweit nicht anderes für Ihren Bachelorstudiengang mit dem Fachbereich Mathematik und Informatik vereinbart ist,  müssen Sie die Veranstaltungen

  • Informatik A
  • Informatik B

belegen. Diese erbringen zusammen 16 ECTS Credits. Sollten in Ihrem Bachelorstudium mehr Credits im Nebenfach erforderlich sein, müssen Sie die Veranstaltung

  • Softwarepraktikum

belegen. Diese erbringt weitere 8 ECTS Credits. Sollten in Ihrem Bachelorstudium noch mehr Credits im Nebenfach erforderlich sein, müssen Sie weitere beliebig wählbare Veranstaltungen aus dem Angebot für das Informatik Hauptstudium belegen.

bullet2 Zulassungsvoraussetzungen der Magister-Abschlussprüfung

F:
Im Studienhandbuch WS 04/05 sind auf Seite 484 unter Punkt 5.4 die Zulassungsvoraussetzungen  der Abschlussprüfung im NF Informatik aufgeführt. Die letzte Zeile davon lautet "Ein Leistungsnachweis aus einem Seminar, Projekt oder Praktikum". Ist das richtig?

A:
Nein, das ist falsch dargestellt, notwendig sind nach §19 der Ordnung lediglich ein "Leistungsnachweis zum SWP und ein weiterer Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium der Informatik".