| |
PA Informatik Infos | | |
Informatik als Lehramt
Generelle Informationen
F:
Ich habe eine Frage bezüglich des Lehramtsstudiengangs Informatik. Wo finde ich Antworten?
A:
Zunächst auf den Informationsseiten zum Studiengang bei
http://www.inf.fu-
berlin.de/studium/lehramt/index.html
und dann auf diesen Seiten. Eventuell gibt auch die Satzung für
Allgemeine Prüfungsangelegenheiten bei
http://www.fu-
berlin.de/studienberatung/texte/satzung_pruefung.pdf
weitere Informationen.
Wechsel 2. Hauptfach
F:
Ich bin im 4. Semester Mathematik und im 3. Semester Physik mit dem Studienziel Studienrat. Jetzt moechte
ich aber von Physik nach Informatik wechseln (2. Hauptfach). Meine Frage ist jetzt ob ich einfach
so wechseln kann (da ich schon 4. Semester bin) oder ob mich der NC zu interessieren hat.
A:
Der Wechsel würde erleichtert, wenn wir Ihnen eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des
Lehramts-Teilstudiengangs Informatik geben können. Das setzt voraus, dass Sie schon einige Informatik-Leistungen
in Ihrem bisherigen Studium erbracht haben, also insbesondere Leistungsnachweise.
Entscheidungen zur Zwischenprüfung
F:
Wer ist bezüglich der Zwischenprüfung entscheidungsberechtigt, insbesondere was Fragen der Zulassung
zur Prüfung und Anerkennung von Leistungen angeht?
A:
Der Prüfungsausschuss Informatik
Entscheidungen zum 1. Staatsexamen
F:
Wer ist bezüglich des 1. Staatsexamens entscheidungsberechtigt, insbesondere was Fragen der Zulassung
zur Prüfung und Anerkennung von Leistungen angeht?
A:
Das Land Berlin, vertreten durch Herr Oberschulrat Stenzel, Tel.: 9022 5838. Der Prüfungsausschuss Informatik
kann beratend tätig werden.
Mathematik für Informatik I notwendig für
Staatsexamen?
F:
Ich studiere Mathematik(1.Fach) und Informatik(2.Fach) mit dem Ziel Studienrat. uss ich dann trotzdem
den Schein in "Mathe für Informatiker I" erwerben um zum Staatsexamen zugelassen zu werden?
A:
Der MafI 1 Schein ist Zulassungsvoraussetzung für die Lehramts-Zwischenprüfung. Sie können den MafI
1 Schein durch Veranstaltungen aus Ihrem Mathestudium ersetzen, die inhaltlich die Gebiete
von MafI
1 abdecken, und in denen Sie mindestens einen Schein erworbern haben.
Studienbegleitende Prüfungen möglich?
F:
Ich studiere Informatik auf Lehramt nach der alten Prüfungsordnung. Im Diplomstudiengang kann man neuerdings
statt der Vordiplomsprüfungen sich auch Scheine als studienbegleitende Prüfungen anrechnen
lassen. Gilt diese Regelung auch für die Lehrämtler?
A:
der Prüfungsausschuss hat beschlossen, im Grundstudium alle Veranstaltungen mit studienbegleitenden
Prüfungsleistungen abzuschließen. Wenn sie also die von ihnen genannten Leistungsnachweise
erworben haben, haben Sie damit auch die für die Fachprüfungen notwendigen Teilprüfungsleistungen erbracht.
Da die alten Lehramtsstudiengänge auslaufen, werden die Studien- und Prüfungsordnungen an die neue Situation
nicht mehr angepasst. Daraus folgt für Sie:
Wenn Sie eine mündliche Prüfung ablegen wollen, dann können Sie dies auch tun. Wenn Sie die LN ALP I-III
haben, dann können Sie diese auch als Fachprüfung ALP anerkennen lassen. Die LN zu RS und
RO können für Lehramtsstudierende die Fachprüfung Rechnersysteme ersetzen.
|