PA Informatik Infos

bullet1 Informatik als Lehramt

bullet2 Generelle Informationen

F:
Ich habe eine Frage bezüglich des Lehramtsstudiengangs Informatik. Wo finde ich Antworten?

A:
Zunächst auf den Informationsseiten zum Studiengang bei
http://www.inf.fu- berlin.de/studium/lehramt/index.html und dann auf diesen Seiten. Eventuell gibt auch die Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten bei http://www.fu-   berlin.de/studienberatung/texte/satzung_pruefung.pdf weitere Informationen.

bullet2 Wechsel 2. Hauptfach

F:

Ich bin im 4. Semester Mathematik und im 3. Semester Physik mit dem Studienziel Studienrat. Jetzt moechte ich aber von Physik nach Informatik wechseln (2. Hauptfach). Meine Frage ist jetzt ob ich einfach so wechseln kann (da ich schon 4. Semester bin) oder ob mich der NC zu interessieren hat.


A:

Der Wechsel würde erleichtert, wenn  wir Ihnen eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des Lehramts-Teilstudiengangs Informatik  geben können. Das setzt voraus, dass Sie schon einige Informatik-Leistungen in Ihrem bisherigen Studium erbracht haben, also insbesondere Leistungsnachweise.

bullet2 Entscheidungen zur Zwischenprüfung

F:
Wer ist bezüglich der Zwischenprüfung entscheidungsberechtigt, insbesondere was Fragen der Zulassung zur Prüfung und Anerkennung von Leistungen angeht?


A:
Der Prüfungsausschuss Informatik

bullet2 Entscheidungen zum 1. Staatsexamen

F:

Wer ist bezüglich des 1. Staatsexamens entscheidungsberechtigt, insbesondere was Fragen der Zulassung zur Prüfung und Anerkennung von Leistungen angeht?


A:

Das Land Berlin, vertreten durch Herr Oberschulrat Stenzel, Tel.: 9022 5838. Der Prüfungsausschuss Informatik kann beratend tätig werden.

bullet2 Mathematik für Informatik I notwendig für Staatsexamen?

F:
Ich studiere Mathematik(1.Fach) und Informatik(2.Fach) mit dem Ziel Studienrat. uss ich dann trotzdem den Schein in "Mathe für Informatiker I" erwerben um zum Staatsexamen zugelassen zu werden?

A:
Der MafI 1 Schein ist Zulassungsvoraussetzung für die Lehramts-Zwischenprüfung. Sie können den MafI 1 Schein durch Veranstaltungen  aus Ihrem Mathestudium ersetzen, die inhaltlich  die Gebiete von  MafI 1 abdecken, und in denen Sie mindestens einen Schein erworbern haben.

bullet2 Studienbegleitende Prüfungen möglich?

F:
Ich studiere Informatik auf Lehramt nach der alten Prüfungsordnung. Im Diplomstudiengang kann man neuerdings statt der Vordiplomsprüfungen sich auch Scheine als studienbegleitende Prüfungen anrechnen lassen. Gilt diese Regelung auch für die Lehrämtler?

A:
der Prüfungsausschuss hat beschlossen, im Grundstudium alle Veranstaltungen mit studienbegleitenden Prüfungsleistungen abzuschließen. Wenn sie also die von ihnen  genannten Leistungsnachweise erworben haben, haben Sie damit auch die für die Fachprüfungen notwendigen Teilprüfungsleistungen erbracht. 

Da die alten Lehramtsstudiengänge auslaufen, werden die Studien- und Prüfungsordnungen an die neue Situation nicht mehr angepasst. Daraus folgt für Sie:

Wenn Sie eine mündliche Prüfung ablegen wollen, dann können Sie dies auch tun. Wenn Sie die LN ALP I-III haben, dann können Sie diese auch als Fachprüfung ALP anerkennen lassen. Die LN zu RS und RO können für Lehramtsstudierende die Fachprüfung Rechnersysteme ersetzen.